Bauprojekten in ganz Österreich sollen verstärkt gefördert werden

Unterstützung kommunaler Investitionen im Nationalrat beschlossen

Wien (PK) Das Kommunalinvestitionsgesetz 2017 sieht eine finanzielle Unterstützung des Bundes bei kommunalen Projekten in den Jahren 2017 und 2018 vor. Ziel sind Investitionen in die Infrastruktur von Gemeinden und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, es stehen 175 Mio. € zur Verfügung (1618 d.B.). Nach einer intensiven Diskussion wurde die Vorlage im Nationalrat mehrheitlich angenommen. Und auch die Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien wurde angenommen.

Modernisierung der Infrastruktur in Österreich durch Investitionsprogramm

Die Förderung von Gemeindeinvestitionen, Aus- oder Umbauten von Schulen, Kindergärten, Seniorenheimen und Sportstätten sollen mit den Mitteln von 175 Mio. € unterstützt werden. Mitfinanziert werden außerdem der barrierefreie Zugang zu Gebäuden sowie Investitionen in den öffentlichen Verkehr, sozialen Wohnbau und den Ausbau des Breitbandes. Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 soll die Arbeitslosigkeit im Bausektor bekämpft und der Wirtschaftsstandort Österreich gestärkt werden. Das Finanzministerium rechnet für 2018 mit über 8.500 zusätzlichen Arbeitsplätzen.

Für jede Gemeinde steht ein bestimmter Betrag zur Verfügung, der je zur Hälfte auf Basis der Einwohnerzahl und dem abgestuften Bevölkerungsschlüssel berechnet wird. Die einzelnen Summen für die 2.100 österreichischen Gemeinden reichen von 944,- € für die kleinste Gemeinde (Gramais in Tirol) bis zu 40,83 Mio. € (Wien). Pro Investition werden maximal 25% der Gesamtkosten finanziert.

Die Anträge auf Zweckzuschuss sind vom 1. Juli 2017 bis 30. Juni 2018 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes einzubringen und werden dort geprüft. Nicht in Anspruch genommene Beträge sollen dem Strukturfonds zur Unterstützung von finanzschwachen Gemeinden und Abwanderungsregionen zufließen.

ÖVP: Wichtige Maßnahme für belastete Gemeinden

Die Aufgaben der Gemeinden wurden durch Adaptionen in Bereichen wie Umweltmaßnahmen oder Raumordnung in den letzten Jahren immer vielfältiger, die Investitionstätigkeit schrumpfte entsprechend, analysierte Werner Groiß (V) die aktuelle Situation. Die Förderung zusätzlicher baulicher Investitionen von 25% der Baukosten für Gemeinden sei eine Maßnahme der Bundesregierung um dem entgegenzuwirken. Positive Folgen für den ländlichen Raum durch die indirekte Förderung der Wirtschaft und der Bevölkerung durch die Schaffung von Arbeitsplätzen sind zu erwarten. Auch sein Fraktionskollege Nikolaus Prinz (V) erhofft sich damit zukünftig eine verstärkte Verankerung junger, motivierter Menschen in der Region. Die Kostenbeteiligung des Bundes spiele hinsichtlich der Arbeitsplatzschaffung eine wesentliche Rolle. Als wichtigen Schritt auch für kleine Gemeinden bezeichnete Gabriel Obernosterer (V) das Gesetz und verwies auf den positiven Effekt in seiner Heimatgemeinde Lesachtal. Der Umbau einer Schule oder die Errichtung einer Müllinsel könnten so finanziert werden.

Für Andreas Zakostelsky (V) ist vor allem die Modernisierung der Infrastruktur der österreichischen Gemeinden und die einhergehende Schaffung von Arbeitsplätzen wesentlich. Nicht außer Acht zu lassen sei seiner Ansicht nach auch der mögliche Ausbau des Breitbandnetzes. Zakostelsky (V) hob außerdem den Service der Einsehbarkeit der Förderbeiträge pro Gemeinde (einzusehen unter: www.bmf.gv.at/top-themen/kommunales-investitionsprogramm-foerderbeitrag-pro-gemeinde.html) hervor. Und auch Norbert Sieber (V) unterstrich die Relevanz des Gesetzes hinsichtlich des Ausbau des barrierefreien Zugangs, der ohne die zusätzlichen Mittel des Bundes schwierig wäre.

SPÖ: Förderung der Investitionen der Gemeinden bringt Plus bei Jobs

Als Kommunalsprecherin begrüßte Marianne Gusenbauer-Jäger (S) diese Förderungsmaßnahme. Die direkte Vergabe vom Bund zu den Gemeinden sei neu. Zusatzeffekte durch die Förderung werden etwa bei regionalen Handwerksbetrieben erwartet. Besonders positiv sei zudem, dass übrig gebliebenes Geld den Gemeinden über den Finanzausgleich wieder zugeführt werden kann.

Trotz der momentanen österreichischen Wirtschaftsdaten – aktuelles Beschäftigungshoch, Anstieg des privaten Konsums – sagte Karin Greiner (S), dass es weiterer Investitionen bedarf. Vom geplanten Beschäftigungsbonus werde man als SPÖ nicht abrücken und sich für die Interessen der Bevölkerung vor Ort einsetzen. Sie verwies auch auf laufende Gespräche mit MitarbeiterInnen der Magna Werke in der Steiermark.

Verteilungsschlüssel stößt FPÖ sauer auf

Erwin Angerer (F) kritisierte die Verteilung der Gelder und speziell die Inklusion Wiens in den Schlüssel. Das Gesetz sei laut Angerer ein kleiner Ausgleich für die „verfehlte Integrationspolitik“ der Bundesregierung, die von den Gemeinden verhandelt wurde. Er prognostizierte weiter, dass volkswirtschaftiche Effekte ausbleiben werden.

Einfache Maßnahmen werden leider immer verwaltungsintensiv umgesetzt, kritisierte Hubert Fuchs (F) den Aufteilungsschlüssel der Gelder. Der Bedarf einer Gemeinde oder Region werde dabei nicht berücksichtigt. Die zeit- und kostenintensive Verwaltung, die der Förderung zu Grunde liegt, sei für ihn ebenfalls ein No Go. Um enormen Kosten für den Bund entgegenzuwirken, empfahl er den Zuschuss antragslos auszuzahlen.

Grüne: Förderung mit der Gießkanne ist Förderung von gestern

Die Grünen standen dem Vorhaben grundsätzlich positiv gegenüber, hätten sich aber einige Änderungen gewünscht. Ruperta Lichtenecker (G) hätte sich die Einbindung von Qualitätskriterien begrüßt. Schwerpunkte und klare Qualitätskriterien der Steuerung müssten gesetzt werden, etwa im Hinblick auf Raumordnungsziele oder auch hinsichtlich des Klimaschutzes. Ein Entschließungsantrag zu einer Novellierung des Kommunalinvestitionsgesetzes, das eine Bindung der Mittelvergabe an Klimaschutzziele an die sich in Ausarbeitung befindliche baukulturelle Leitlinien vorsieht, wurde abgelehnt. Nach Auffassung von Bruno Rossmann (G) wäre eine Verteilung der Gelder auf Basis des Bedarfs sinnvoller gewesen, würden nun gerade strukturschwache Gemeinden wieder nicht gefördert. Es wird eine zukunftsorientierte Investitionspolitik benötigt, attestierte er, Förderung nach der Gießkannen-Prinzip ohne Feststellung des tatsächlichen Bedarf sei nicht richtig.

Der ländlicher Raum muss gestärkt werden, betonte auch Rupert Doppler (A). Da die Gemeinden durch immer mehr Aufgaben belastet werden, ist gerade die Förderung von Investitionen rund um Kindergärten, Schulen und Seniorenheime besonders wichtig. Doch auch er zweifelte an der Form der Mittelvergabe, da finanz- oder bevölkerungsarme Gemeinden auf der Strecke bleiben würden.

Doppelbesteuerungsabkommen mit Indien beschlossen

Einstimmig nahm der Nationalrat die Regierungsvorlage zur Anpassung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Indien an die OECD-Standards an (1619 d.B.). Die steuerlichen Beziehungen mit Indien werden derzeit durch ein Doppelbesteuerungsabkommen aus 1999 geschützt. Das seit 2015 Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen gilt ausschließlich für Einkommens-, Körperschafts- und Umsatzsteuer. Das nunmehr vorliegende Abkommen betrifft hingegen Steuern jeder Art.

SPÖ-Mandatar Christoph Matznetter zeigte sich erfreut über die weitere Zusammenarbeit mit der OECD, wenngleich Indien wohl nicht die Steueroase schlechthin sei. Wichtig sei es, zukünftig verstärkt dort anzusetzen und nachzuschärfen, wo volkswirtschaftliche Einbußen bestehen. Er nannte Ungarn als Beispiel. (Fortsetzung Nationalrat) wat

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