Bargeld in der Verfassung: FPÖ setzt sich einmal mehr durch | Freiheitlicher Parlamentsklub

In der Nationalratssitzung vom 3. Juli 2019 sagt die ÖVP „Nein“ zum FPÖ-Antrag

Wien (OTS) Die seit Jahren von der FPÖ geforderte Verankerung von Bargeld in der österreichischen Verfassung scheint nun doch zu kommen. Wie jüngsten Aussagen der ÖVP zu entnehmen sind, schwenkt Türkis nun doch auf den Standpunkt der Freiheitlichen um.

Noch in der Parlamentssitzung vom 3. Juli 2019 war die vorherrschende Meinung innerhalb der ÖVP noch anders, wie ein Blick in das Stenographische Protokoll des Nationalrats ergibt. Dort heißt es: „Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Stefan, dem Verfassungsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 870/A eine Frist bis 5. Juli 2019 zu setzen. – Das ist die Minderheit. (Ruf bei der ÖVP: Nein!) – Das ist die Minderheit, abgelehnt.“

Die Bestrebungen der FPÖ, Bargeld in der Verfassung zu verankern, sind seit Jahren groß. Schon im Jahr 2016 hat der damalige Dritte Nationalratspräsident Norbert Hofer einen entsprechenden Antrag eingebracht. Auslöser waren damals die von der EU verkündete Abschaffung der 500-Euro Banknote. Im Antrag heißt es wörtlich: „In einer Welt ohne Bargeld, in der alles, was man bargeldlos kauft und konsumiert, verfolgbar ist („digitaler Fingerabdruck“), gibt es keine Freiheit und keine Privatheit mehr; denn die bargeldlose Zahlung ermöglicht die totale Kontrolle durch die EU und durch die Nationalstaaten. Das Ergebnis einer Welt ohne Bargeld ist der finanziell entmündigte und gläserne Bürger. Der Bevormundung des Bürgers wären keine Grenzen mehr gesetzt. Es macht sehr wohl einen Unterschied, ob ein Bürger freiwillig einen digitalen Fingerabdruck hinterlässt oder ob er mangels Bargelds gar keine andere Wahl hat. Diese Wahlfreiheit muss auch in Zukunft gegeben sein. Bargeld ist gedruckte Freiheit.“ Die rot-schwarze Regierung hat in der Debatte über diesen Antrag im Parlament die drohende Abschaffung des Bargelds als „Erfindung der FPÖ“ und als „populistischen Aktionismus“ abgetan.
Weil der Fristsetzungsantrag der FPÖ am 3. Juli 2019 abgelehnt wurde, wird die FPÖ in der kommenden Sitzung erneut einen solchen Antrag einbringen. „Aus heutiger Sicht rechnen wir damit, dass vor der regulären September-Sitzung des Nationalrats noch eine weitere außerplanmäßige Nationalratssitzung stattfinden wird. Dort werden wir erneut einen Fristsetzungs-Antrag für die verfassungsrechtliche Absicherung des Bargeldes einbringen und sehen, wie sich die ÖVP in der Abstimmung verhalten wird. Alles andere als die Zustimmung zum FPÖ-Antrag wäre angesichts der jüngsten ÖVP-Äußerungen zu diesem Thema ein echter Umfaller“, hält FPÖ-Klubobmann Norbert Hofer abschließend fest.

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