AUVA 2: „Wie wird sichergestellt, dass unsere Expertise übernommen wird?“

Über Jahrzehnte aufgebaut – 20 Prozent der Versorgungskapazitäten könnten zukünftig fehlen

Wien (OTS) Für den Präsidenten der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Christian Fialka, stellt sich die Frage, was mit den Unfallkrankenhäusern und damit der Versorgung der Bevölkerung passieren soll, wenn die AUVA tatsächlich abgeschafft würde. ****

Laut seinen Berechnungen fehlten dann in jedem Bundesland in Österreich in etwa 20 Prozent der Versorgungskapazitäten. Nur, so Fialka: „Die Menschen werden deswegen ja nicht weniger oft von der Leiter fallen oder sich in den Finger schneiden. Wer soll diese Kapazitäten dann auffangen? Und wie wird sichergestellt, dass die Expertise, die hier über Jahrzehnte aufgebaut wurde, nahtlos übernommen wird?“

Und er übernimmt Gedankenspiele hinsichtlich möglicher Kompromisse, zum Beispiel die Hälfte der AUVA-Häuser bestehen zu lassen. „Auch dann fehlen immer noch 10 Prozent der Versorgungskapazitäten“, so Fialka, für den auch unter dieser Prämisse die Frage bestehen bleibt, wer in diesem Fall die Kapazitäten übernehmen soll.

Fialka leitet seit 1. Jänner 2018 das Traumazentrum Wien, „also das organisatorische Dach der Standorte UKH Meidling und UKH Lorenz Böhler“. Für ihn ist es ein gutes Beispiel für sinnstiftende Kooperationen: „Gemeinsam gelingt es uns, Teamstrukturen besser zu organisieren sowie in der Verwaltung deutlich effizienter zu werden.“

Gerade im UKH Meidling sei die enge Abstimmung zwischen Heilbehandlung und Rehabilitation seit Jahrzehnten geübte Praxis. Damit würden Krankenstände verkürzt werden, und man helfe den Menschen, „schnell wieder auf die Beine zu kommen – im wahrsten Sinne des Wortes“.

Die Häuser der AUVA haben den gesetzlichen Auftrag, Versicherte mit allen verfügbaren Mitteln zu unterstützen. Das sind laut Fialka „nicht nur Gesetzesbuchstaben, das ist die Handlungsmaxime für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AUVA. Hinter diesen Standard in Medizin und Versorgungssicherheit dürfen wir in Österreich nicht zurückfallen“.

Zwt.: Höchste nationale und internationale Reputation

Ein wesentliches Aufgabengebiet der AUVA ist die unfallchirurgische Rehabilitation. Diese unterscheidet sich von anderen medizinischen Rehabilitationsabläufen, da hierbei die Verletzung selbst meist noch nicht abgeheilt ist und oftmals noch starke Interaktion mit dem „Akutbereich“ erforderlich ist. Je besser diese Bereiche aufeinander abgestimmt sind, desto reibungsloser ist die Patientenversorgung und desto höher ist auch die Qualität. Auf diesen Umstand wies die Prä-Präsidentin der Österreichischen Gesellschaft für Unfallchirurgie, Karin Gstaltner, hin.

Die AUVA bietet hier als einzige Trägerin alle notwendigen Versorgungsabschnitte an. Dazu kommt, dass die AUVA-Rehabilitationszentren auf höchste nationale und internationale Reputation verweisen können. Als einzige Trägerin bietet die AUVA zudem flächendeckend medizinisch-berufliche Rehabilitation mit standardisierter Testung der funktionellen Belastbarkeit an – und das bereits seit 15 Jahren. Dadurch ist bereits am Ende der Heilbehandlung klar, ob die alte berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen werden kann, ein Arbeitgeberzuschuss die Erhaltung des Arbeitsplatzes sichert oder eine Umschulung erforderlich wird.

Mit dem weiteren Ausbau der Frührehabilitation wurde schon begonnen, auch dies wird zu einer zusätzlichen Qualitätssteigerung für die Patientinnen und Patienten und in naher Zukunft zu einer Entlastung des Akutbereichs führen.

Damit kommt auch der Obmann der Bundesfachgruppe für Unfallchirurgie, Richard Maier, zum Schluss: „Das, was die Unfallkrankenhäuser der AUVA heute tun, ist unverzichtbar für die moderne Unfallchirurgie. Es ist ein must have, das für das Wohl der Patientinnen und Patienten nicht infrage gestellt werden darf.“ (hpp)

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