Auslandseinsätze Österreichs bei internationalen Missionen einstimmig verlängert

Außenministerin Karin Kneissl, Verteidigungsminister Mario Kunasek und Finanzminister Hartwig Löger erstmals im Hauptausschuss

Wien (PK) - Zahlreiche Entsendungen zu internationalen Missionen und Friedenseinsätzen, die bis Ende 2018 verlängert werden, standen heute auf dem Programm des Hauptausschusses. Sie wurden allesamt einstimmig genehmigt. Schwerpunkte bilden dabei die Einsätze am Balkan - im Kosovo und in Bosnien Herzegowina. Aber auch in der Ukraine, in der Republik Moldau und in Georgien bleibt Österreich präsent. Weitergeführt wird der langjährige Einsatz auf Zypern, fortgesetzt werden Entsendungen in den Libanon, nach Afghanistan, nach Libyen und nach Mali. Ebenso unterstützen heimische Kräfte die EU-Militäroperation SOPHIA im zentralen Mittelmeer im Kampf gegen Schlepper und Menschenhändler.

Zudem passierte der Ausbildungs- und Übungsplan des Bundesheeres für das kommende Jahr den Ausschuss. Seitens des Finanzressorts lag eine Verordnung zum automatischen Informationsaustausch über Konten vor.

Die Tagesordnung bot auch die Gelegenheit für die ersten parlamentarischen Auftritte von Außenministerin Karin Kneissl und Verteidigungsminister Mario Kunasek, zudem nahm Finanzminister Hartwig Löger - wie bereits tags zuvor am Finanzausschuss - an der Sitzung teil.

Die Entsendungen im Detail

ALTHEA (EUFOR) (Bosnien und Herzegowina)

Bis Ende 2018 fortgesetzt wird das heimische Engagement bei EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina. Die Entsendung umfasst bis zu 400 Angehörige des Bundesheeres bzw. weitere 250 Personen zur kurzfristigen Verstärkung (maximal 3 Monate). Zusätzliche 30 Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 im Rahmen von Lufttransporten entsendet werden. Die Ausschussmitglieder stimmten dem einhellig zu.

Grundlagen für EUFOR ALTHEA bilden das Rahmenübereinkommen für den Frieden in Bosnien und Herzegowina (Dayton Abkommen) aus 1995 und das betreffende UNO-Mandat. Aufgaben sind die Verhinderung von gewaltsamen Ausschreitungen, die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung und die Schaffung eines gesicherten Umfelds. Wie aus der Unterlage des Außenministeriums hervorgeht, ist angesichts des herausfordernden Reformprozesses in Bosnien und Herzegowina die ins Auge gefasste Schließung des OHR (Office of the High Representative) in nächster Zukunft nicht absehbar.

UNMIK (UNO Interimsverwaltungsmission im Kosovo)

Ein Angehöriger oder eine Angehörige des Innenministeriums wird -ebenfalls nach einstimmigem Beschluss - als "Police Operation Liaison Officer" auch im kommenden Jahr bei der Interimsverwaltungsmission der UNO im Kosovo (UNMIK) Dienst versehen. Hauptaufgabe ist es, die UNMIK-Polizei in allen Kontakten mit der EU zu vertreten, mit EULEX Kosovo - sie hat von UNMIK die Aufgaben im Bereich Rechtsstaatlichkeit übernommen - und der kosovarischen Polizei Kontakt zu halten, Informationen über alle polizeilichen Aktivitäten im Kosovo zu beschaffen und den Senior Police Advisor in operationellen und inhaltlichen Fragen zu beraten und zu unterstützen.

EULEX KOSOVO

Österreich bleibt auch im Kosovo bis Ende des Jahres 2018 präsent. Im Rahmen der EU-Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX KOSOVO) werden weiterhin bis zu 10 Polizistinnen und Polizisten, bis zu 3 Angehörige des Justizministeriums und bis zu 2 weitere Zivilpersonen vor Ort im Einsatz bleiben. Der Beschluss im Hauptausschuss fiel einstimmig aus.

Hauptaufgabe der Mission ist es, die kosovarischen Behörden beim Aufbau eines modernen, internationalen Standards entsprechenden Polizei-, Justiz- und Zollwesens zu unterstützen. Darüber hinaus verfügt die Mission auch über begrenzte exekutive Zuständigkeiten, etwa bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, der Verfolgung von Kriegsverbrechen und interethnischen Gewalttaten. Auch helfen die TeilnehmerInnen der Mission bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung im Fall von Unruhen. EULEX KOSOVO stellt derzeit mit 762 MitarbeiterInnen, darunter 418 internationalen ExpertInnen aus den EU-Mitgliedsländern sowie aus der Schweiz, der Türkei und den USA die bislang größte zivile Mission der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) dar, ist dem Papier des Außenministeriums zu entnehmen.

Kosovo KFOR

Österreich wird ferner seinen Einsatz im Rahmen des multinationalen Friedenseinsatzes im Kosovo (KFOR) bis Ende 2018 mit einem Kontingent von bis zu 600 Angehörigen des Bundesheeres verlängern. Für den Fall einer Krise sind zur kurzfristigen Verstärkung (maximal drei Monate) zusätzliche 250 Bundesheerangehörige vorgesehen. Bis zu 30 weitere Personen können vorbereitende oder unterstützende Tätigkeiten ausführen und bis zu 20 im Rahmen von Lufttransporten tätig sein.

Hauptaufgabe von KFOR ist die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfelds im Kosovo, in dem die stark reduzierte UNO-Übergangsverwaltung UNMIK sowie andere im Kosovo präsente internationale Organisationen wie etwa die Rechtstaatlichkeitsmission EULEX der Europäischen Union ihre Tätigkeit entfalten können.

Wie der Antrag des Außenministers festhält, hat die NATO seit Juni 2009 begonnen auf Basis eines Beschlusses des Nordatlantikrates und nach Konsultation der nicht der NATO angehörigen KFOR-Teilnehmerstaaten, die Präsenz von KFOR im Einsatzraum in mehreren Phasen schrittweise zu vermindern. So wurden die Einsatzkräfte in einer ersten Phase bis Februar 2011 auf rund 5.700 Personen reduziert und der Status der "abschreckenden Präsenz" eingenommen. In einem weiteren Schritt soll die Reduzierung auf rund 2.500 Personen erfolgen und schließlich in einer letzten Reduktionsphase der Status der "minimalen Präsenz" erreicht werden. Die Durchführung der einzelnen Reduzierungsstufen ist von einer entsprechenden politischen Evaluierung und einer ausdrücklichen Autorisierung durch den Nordatlantikrat abhängig. Auch dieser Antrag fand die Zustimmung aller.

RACVIAC in Südosteuropa

Einstimmig passierte der Antrag des Außenministeriums den Ausschuss, sich weiter - bis Ende 2018 - am von der EU und der OSZE initiierten Projekt RACVIAC (Regionales Verifikations- und Unterstützungszentrum zur Implementierung von Rüstungskontrollabkommen in Südosteuropa) mit Sitz in der Nähe von Zagreb zu beteiligen. Dabei ist die Teilnahme von bis zu 2 Stabsoffizieren sowie von weiteren 5 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte vorgesehen.

Hauptaufgabe von RACVIAC ist die Förderung des Dialogs und der Kooperation in Sicherheitsfragen durch eine Partnerschaft der Länder in der Region und ihren internationalen Partnern. Laut Unterlage des Außenministeriums wird auch Unterstützung beim weiteren europäischen Integrationsprozess angeboten.

Mission der OSZE in der Republik Moldau

Schließlich soll sich Österreich auch im kommenden Jahr mit bis zu 10 Angehörigen des Verteidigungsministeriums, die sich dafür freiwillig bereit erklärt haben, an der OSZE-Mission in der Republik Moldau beteiligen. Ebenso können weitere 25 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und weitere 20 Personen für Lufttransporte entsendet werden. Die Mission wurde im Februar 1993 eingerichtet und sieht heute ein umfassendes Programm in Bezug auf die Lagersicherheit von Klein- und Leichtwaffen und konventioneller Munition vor. Darüber hinaus soll überaltete bzw. überschüssige Munition vernichtet werden. Die Mission bietet auch ein Training im Bereich Lagersicherheit und Lagerverwaltung an. Die Entsendung wurde einstimmig genehmigt.

EUAM Ukraine

Fortgesetzt bis 31. Dezember 2018 wird auch die Beteiligung Österreichs an der Mission der EU in der Ukraine (EUAM Ukraine) mit bis zu 5 Polizistinnen und Polizisten als Missionsangehörige und bis zu 4 weiteren Angehörigen des Innenministeriums für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten.

EUAM ist eine Mission im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP), die die ukrainische Regierung bei der Vorbereitung und Umsetzung eines umfangreichen Planungsprozesses zur Reform des zivilen Sicherheitssektors unterstützen soll. Sie hat keine Exekutivbefugnisse. Die Verlängerung der Mission erfolgte einstimmig.

Sonderbeobachtungsmission der OSZE in der Ukraine

Österreich verlängert zudem seine Beteiligung an der Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und ist mit einem Kontingent von bis zu 20 Angehörigen des Verteidigungsministeriums vertreten. Zusätzlich sollen bis zu zwanzig Angehörige des Bundesheeres beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. vom Luftrettungsdienst Aeromedevac eingesetzt werden können. Auch seitens des Außenministeriums werden Expertinnen und Experten im Rahmen dieser Mission tätig sein. Die Entsendung soll bis 31. Dezember 2018 verlängert werden. Die Ausschussmitglieder folgten mit ihrem Beschluss dem Antrag des Außenministers einstimmig.

Wie der Minister darin betont, gilt für die Mission das Prinzip der Überparteilichkeit und der Transparenz. Aufgabe ist es, in Kooperation mit anderen relevanten internationalen Akteuren wie der UNO und dem Europarat beizutragen, die Spannungen abzubauen, Frieden, Sicherheit und Stabilität zu fördern, die Prinzipien und Verpflichtungen der OSZE unter dem speziellen Blickwinkel der Menschenrechte und Grundfreiheiten zu überwachen und zu unterstützen sowie den politischen Dialog zu fördern. Die Mission ist eine der größten je ins Leben gerufenen Missionen der 57 Teilnehmerstaaten der OSZE. Das dem Einsatz zugrunde liegende Mandat wurde im Einvernehmen von allen Teilnehmerstaaten, einschließlich der Russischen Föderation und der Ukraine, erteilt.

EUMM Georgia

Mit weiterhin bis zu 3 Polizistinnen und Polizisten und bis zu 5 Angehörigen des Bundesheeres als BeobachterInnen wird sich Österreich an der EU-Mission in Georgien (EUMM Georgia) bis zum 31. Dezember 2018 beteiligen. 25 weitere Personen können für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte eingesetzt werden.

Die Aufgaben der Mission umfassen die Überwachung des russischen Truppenrückzugs, die Unterstützung von vertrauensbildenden Maßnahmen, ferner das Monitoring der Bewegungsfreiheit in den beobachteten Zonen sowie der Flüchtlingsrückkehr, die Beobachtung der Menschenrechtssituation sowie Unterstützung bei der Normalisierung der umkämpften Gebiete, z.B. durch Wiederaufbau der Ziviladministration. Dabei arbeitet die Mission eng mit der OSZE, der UNO, dem Büro des EU-Sondergesandten für den Südkaukasus, der Europäischen Kommission und den in der Region tätigen Nichtregierungsorganisationen zusammen. EUMM Georgia nimmt keine exekutiven Aufgaben wahr. Die BeobachterInnen versehen ihren Dienst unbewaffnet. Die Verantwortung für die Sicherheit der Mission liegt in erster Linie bei den georgischen Behörden, führt der Außenminister in seinem Bericht aus. Die Ausschussmitglieder unterstützen die Fortsetzung des österreichischen Engagements in Georgien einstimmig.

UNFICYP (Zypern)

Zypern gehört zum traditionellen Einsatzgebiet österreichischer SoldatInnen im Ausland. Die Mission hat den Auftrag, die Wiederaufnahme der bewaffneten Auseinandersetzung zwischen griechischen und türkischen Zyprioten zu verhindern. Nach der türkischen Intervention von 1974 wurde das Mandat der Mission erweitert. Es umfasst seither unter anderem auch die Überwachung des de facto-Waffenstillstandes und die Erhaltung der Pufferzone zwischen den Konfliktparteien.

Das österreichische Engagement bei der UNO-Mission UNFICYP (United Nations Peacekeeping Force in Cyprus) begann bereits 1964 und wird mit bis zu 8 Angehörigen des Bundesheeres als Stabsangehörige und bis zu 25 weiteren Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie weiteren 20 Personen für Lufttransporte in diesem Sinn mit einstimmigem Beschluss des Ausschusses auch im nächsten Jahr fortgesetzt.

UNIFIL (Libanon)

Österreich wird - nach ebenfalls einstimmigem Beschluss - seine Beteiligung am UNO-Einsatz im Libanon (UNIFIL) mit einem Logistikkontingent von bis zu 250 Angehörigen des Bundesheers sowie bis zu 50 weiteren HeeresmitarbeiterInnen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten sowie mit bis zu 20 weiteren Angehörigen des Bundesheeres im Rahmen von Lufttransporten bis zumindest Ende 2018 fortsetzen. Hauptaufgabe ist es unter anderem, die Wiederaufnahme von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israel und dem Libanon zu verhindern.

Die österreichischen Missionsmitglieder haben den Auftrag, Transporte und Versorgungstätigkeiten im gesamten Einsatzraum von UNIFIL (Gebiet zwischen der Blauen Linie zu Israel im Süden und dem Litani-Fluss) und auf den Hauptversorgungslinien im Libanon durchzuführen.

Resolute Support Mission in Afghanistan (RSM)

Grünes Licht gab es im Hauptausschuss heute einstimmig für die weitere Unterstützung des NATO-geführten Einsatzes "Resolute Support Mission (RSM)" in Afghanistan bis vorerst bis 31. Dezember 2018. Österreich beteiligt sich seit Jänner 2015 an der Mission. Im kommenden Jahr wird Österreich mit bis zu 20 Angehörigen des Bundesheers Unterstützung leisten. Dazu kommen bis zu 25 weitere Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 zusätzliche Personen für den Einsatz des Lufttransportsystems. Der Einsatzraum beschränkt sich grundsätzlich auf den Großraum Kabul.

Die Mission knüpft nahtlos an den Einsatz der International Security Assistance Force (ISAF) an, der am 31. Dezember 2014 nach 13 Jahren geendet hat. Kernaufgabe ist insbesondere der Aus- und Aufbau effizienter ziviler und militärischer Kapazitäten und Strukturen, die internationalen Standards entsprechen.

EUBAM Libyen

EUBAM Libyen ist eine Mission im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) der EU-Länder. Sie soll in Kooperation mit der internationalen Gemeinschaft die libysche Regierung kurzfristig bei der Verwaltung und Überwachung der libyschen Staatsgrenze unterstützen. Darüber hinaus zählt es zu ihrer Aufgabe, bei der Entwicklung und Umsetzung einer kohärenten und umfassenden Strategie für ein integriertes Grenzmanagement behilflich zu sein. Ziel ist es, die Fähigkeit der libyschen Regierung soweit zu stärken, dass die Grenzsicherheit eigenständig gewährleistet werden kann.

Österreich wird auch im kommenden Jahr bis zu 5 Polizistinnen und Polizisten nach Libyen entsenden. Bis zu vier Angehörige des Innenministeriums können darüber hinaus vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten übernehmen. EUBAM Libyen umfasst derzeit insgesamt 20 internationale Expertinnen und Experten aus 10 EU-Mitgliedstaaten, ergänzt durch drei lokale Kräfte. Der Antrag des Außenministers passierte den Hauptausschuss mit Einstimmigkeit.

Militäroperation der EU im südlichen zentralen Mittelmeer (EUNAVOR MED Operation SOPHIA)

Einstimmig genehmigt wurde auch der Antrag des Außenministers zur Mission EU-Militäroperation im Mittelmeer zur Unterbindung der Schleuserkriminalität (EUNAVFOR MED Operation SOPHIA). Damit wird das Engagement Österreichs mit bis zu 30 Bundesheerangehörigen, weiteren 25 Personen für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten und bis zu 20 Personen für Lufttransporte bis 31. Dezember 2018 verlängert.

Die Zusammenarbeit sei im Rahmen des Möglichen im Gange, sagte auf Rückfragen dazu Außenministerin Karin Kneissl. Auf weitere Fortschritte werde mit EU-Partnern hingearbeitet.

EU NAVFOR MED Operation SOPHIA soll dazu beitragen, den Menschenhandel und Menschenschmuggel im südlichen und zentralen Mittelmeer zu unterbinden. Sie wird in mehreren Phasen durchgeführt. In der derzeitigen Phase liegt die Hauptaufgabe darin, das Geschäftsmodell der Schlepper- und Menschenhändlernetze zu unterbinden, indem systematische Anstrengungen unternommen werden, auf hoher See Schiffe und an Bord befindliche Gegenstände, die von Schleppern und Menschenhändlern benutzt oder mutmaßlich benutzt werden, zu beschlagnahmen und zu zerstören, hält das Papier des Außenministeriums fest.

EU-Ausbildungsmission in Mali (EUTM Mali)

Einstimmig verlängerte der Hauptausschuss ferner die Entsendung zur EU-Ausbildungsmission nach Mali (EUTM Mali) bis zum 31. Dezember 2018. Demnach werden aus Österreich bis zu zwanzig Bundesheerangehörige als Stabsmitglieder und Ausbildungspersonal in dem afrikanischen Land tätig sein. Zur Gewährleistung der für den Dienstbetrieb, die innere Ordnung und die Sicherheit unverzichtbaren, vorbereitenden bzw. unterstützenden Tätigkeiten können außerdem weitere 20 SoldatInnen in das krisengeschüttelte Land fahren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, bis zu 20 Personen vorübergehend für Lufttransporte einzusetzen.

Die Hauptaufgabe der Mission besteht in der Beratung, Unterstützung und Ausbildung der unter Kontrolle der rechtmäßigen Zivilregierung operierenden malischen Streitkräfte. Die Beteiligung an Kampfeinsätzen ist im Mandat nicht vorgesehen. Das Außenministerium hält eine Unterstützung der Mission im Sinne der internationalen Solidarität und der bisher erzielten Fortschritte für geboten.

Mission MINUSMA (Mali)

Ebenfalls einstimmig genehmigt wurde die Verlängerung der Entsendung zur Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der UNO in Mali (MINUSMA) bis 31. Dezember 2018. Österreich beteiligt sich mit maximal 15 Angehörigen des Bundesheeres an dieser Mission. Weitere 25 Bundesheermitarbeiter sind für vorbereitende und unterstützende Tätigkeiten vorgesehen, bis zu 20 Bundesheerangehörige sollen beim Einsatz des Lufttransportsystems C-130 im Rahmen von Lufttransporten bzw. Aeromedevac helfen.

MINUSMA wurde vom UNO-Sicherheitsrat 2013 auf Grundlage der Resolution 2100 beschlossen. Aufgabe der Mission ist im Wesentlichen die Stabilisierung wichtiger Bevölkerungszentren und die Unterstützung Malis bei der Wiederherstellung staatlicher Autorität. Zudem soll der nationale politische Dialog gefördert und der Wahlprozess begleitet werden. Auch der Schutz von Zivilpersonen und die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Leistung humanitärer Hilfe sowie für die Rückkehr der Binnenvertriebenen und der Flüchtlinge zählt zu den Tätigkeitsfeldern der Mission.

Terroristisch-islamistische Gruppen haben vor allem den Norden Malis destabilisiert. Obwohl sich die Sicherheitslage verbessert hat, stellen die terroristisch-islamistischen Gruppen trotz deutlicher Schwächung nach wie vor eine Gefahr für die Zivilbevölkerung sowie eine Bedrohung für die territoriale und staatliche Integrität und Stabilität Malis dar.

Automatischer Informationsaustausch über Konten: Finanzministerium legt Liste teilnehmender Länder außerhalb der EU vor

Einstimmig genehmigten die Ausschussmitglieder zudem den Verordnungsentwurf des Finanzministers, der jene Staaten außerhalb der EU auflistet, die am automatischen Austausch von Konteninformationen teilnehmen. Geregelt wird dieser Informationsaustausch innerstaatlich durch das "Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz - GMSG)". Dieses setzt wiederum die von der OECD entwickelten und von der EU im Rahmen der Amtshilferichtlinie übernommenen gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (Common Reporting Standard - CRS) um.

Seit 1. Oktober 2016 müssen die Finanzinstitute im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs Konteninformationen ihrer Kunden weitergeben. Das dafür angewendete Regelwerk ist an den Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) angelehnt. Der automatische Austausch von Informationen über Finanzkonten erfolgt einerseits mit sämtlichen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, andererseits mit Staaten und Territorien, die in der gegenständlichen Verordnung des Finanzministers gemäß dem Regierungsübereinkommen vom 29. Oktober 2014, BGBl. II Nr. 362/2016, angeführt sind.

Übungs- und Ausbildungsplan des Bundesheeres 2018

Schließlich wurde auch der Übungs- und Ausbildungsplan 2018 für das Bundesheer einstimmig genehmigt. Die geplanten Übungen betreffen laut Plan des Verteidigungsministers zwei Vorhaben im Rahmen internationaler Organisationen wie UNO, OSZE etc., drei Übungen im Rahmen der EU, drei Übungen im Rahmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden (PfF) und 24 Vorhaben im Rahmen bi- und multinationaler Kooperationen. Wie der Bericht des Ministers anmerkt, stellen die Blockadehaltung der Türkei und daraus resultierende Einschränkungen bei Nutzung von Programmen der NATO-Partnerschaft für den Frieden eine große Herausforderung für die aktuellen Planungsaufgaben dar.

Als Schwerpunkte nennt der Bericht drei Punkte, um folgende Ziele und Fähigkeiten zu erreichen: einerseits die Übernahme von Führungsaufgaben bis zur operativen Ebene bei Einsätzen der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, weiters Beitragsleistungen zur internationalen Friedenssicherung und Stabilitätsaufgaben und drittens Bereitstellung von ExpertInnen mit Fokus auf internationale humanitäre Katastrophenhilfe sowie Konfliktprävention und -nachsorge. (Schluss) jan/mbu

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