Ausbildungskosten unberechtigt vom Gehalt abgezogen: AK erkämpfte rund 1.000 Euro für Büroangestellte

Ohne die AK hätte die Arbeitnehmerin ihr Geld wohl nicht mehr zurückbekommen. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie sehr es die Arbeiterkammer als starke Interessenvertretung braucht

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer

Linz (OTS) Einer Büroangestellten aus Linz, die in einer Immobilienverwaltung arbeitete, wurden Ausbildungskosten vom Gehalt abgezogen. Völlig zu Unrecht. Stellte die Arbeiterkammer fest. Und intervenierte bei der Immobilienverwaltung. Mit Erfolg. Die Frau erhielt eine Nachzahlung in der Höhe von rund 1.000 Euro. Geld, das sie ohne Hilfe der AK wohl nicht mehr zurückbekommen hätte.

Eineinhalb Jahre war eine Linzerin bei einem Immobilienverwalter als Büroangestellte tätig. Bei ihren letzten beiden Gehaltsabrechnungen (August und September 2019) wurden der Frau rund 1.000 Euro Ausbildungskosten abgezogen. Eine Kollegin, der das auch schon passiert war, empfahl ihr, zur Arbeiterkammer zu gehen, weil auch ihr damals geholfen werden konnte.

Wenn eine schriftliche Vereinbarung über die konkrete Höhe der zu ersetzenden Kosten vorliegt, kann ein Arbeitnehmer/eine Arbeitnehmerin unter Umständen zum Rückersatz von Ausbildungskosten verpflichtet werden. Das war bei der betroffenen Büroangestellten nicht der Fall. Die Abzüge waren daher unberechtigt. Nachdem die AK beim ehemaligen Arbeitgeber der Linzerin interveniert hatte, erhielt die Frau eine Nachzahlung in der Höhe von rund 1.000 Euro.

Ohne die AK hätte die Arbeitnehmerin ihr Geld wohl nicht mehr zurückbekommen. Dieser Fall zeigt einmal mehr, wie sehr es die Arbeiterkammer als starke Interessenvertretung braucht“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

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