Aus für Beschäftigungsbonus: Kärnten hält an Job-Förderungen fest

LH Kaiser, LHStv.in Schaunig: Auch in Zeiten der Hochkonjunktur sind gezielte Beschäftigungsmaßnahmen erforderlich – Kärntner Maßnahmen bleiben unverändert aufrecht

Klagenfurt (OTS) - Mit der Streichung des Beschäftigungsbonus schafft die Bundesregierung eine Maßnahme ab, die darauf abzielte, den Aufschwung der Wirtschaft am Arbeitsmarkt verstärkt zu verankern. „Diese Maßnahme nun mit dem Verweis auf die gute Konjunktur einzustellen, ist kurzsichtig, denn nicht alle Wirtschaftsbereiche profitieren vom Aufschwung gleichermaßen und nicht alle Unternehmer sehen sich in der Lage, zusätzliche Arbeitskräfte anzustellen“, erklären Landeshauptmann Peter Kaiser und Arbeitsmarktreferentin LHStv.in Gaby Schaunig heute, Sonntag. Das Land Kärnten werde daher an seinen Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern weiterhin festhalten.

    Dazu zählt unter anderem die Förderschiene „EPU+1“: Viele Ein-Personen-Unternehmen wachsen gerade in der Startphase schnell, personelle Unterstützung wäre erwünscht, aber vor den Kosten, die damit verbunden sind, schrecken Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer oft zurück. Genau an diesem Punkt greift diese Förderschiene von Land und Arbeitsmarktservice Kärnten.

    „Unternehmer können für ihren ersten Angestellten vom AMS einen Zuschuss von bis zu 25 Prozent der Jahres-Bruttolohnkosten beantragen, dazu kommt eine zusätzliche Anschlussförderung von bis zu 5.000 Euro vom Land“, erklärt Schaunig.

    Ausgelegt ist „EPU+1“ auf 50 Fälle im Jahr. „Dieses Programm wirkt in zwei Richtungen: auf der einen Seite unterstützen wir damit Ein-Personen-Unternehmen, auf der anderen Seite arbeitssuchende Menschen“, betonen Kaiser und Schaunig. Rund 18.500 Ein-Personen-Unternehmen gibt es in Kärnten, das sind 55 Prozent aller Unternehmen.

    Mit einem weiteren Projekt - „AkademikerInnen Jobs in Kärnten“ - unterstützt das Land heimische Unternehmen, die eine Absolventin oder einen Absolventen, Diplomanden oder Dissertanten einer Universität oder Fachhochschule anstellen. „Konkret geht es dabei um das erste ordentliche Beschäftigungsverhältnis für diese jungen Menschen“, erklären Kaiser und Schaunig. Dabei zahlt das Land für maximal ein Jahr 50 Prozent des Bruttogehalts. Zu den Kooperationspartnern der Initiative gehören unter anderem die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung. „Wenn man junge Leute nach ihrer Ausbildung im Land halten will oder jene, die außerhalb Kärnten studieren, zurückholen will, dann gibt es dafür nur eine Lösung: man muss ihnen Jobchancen eröffnen“, so Kaiser. Das Ziel beider Förderschienen ist es, dass aus geförderten Arbeitsverhältnissen eine reguläre, dauerhafte Anstellung wird.

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