ASFINAG: Wichtige positive Entscheidung für die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße

Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde gegen Wasserrechtsbescheid ab

Graz/Wien (OTS) - Nach knapp vier Monaten eingehender Prüfung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Freitagabend die Beschwerden der S 7-Gegner gegen den Wasserrechtsbescheid zum Abschnitt West der Fürstenfelder Schnellstraße abgewiesen. „Diese positive und rasch erfolgte Entscheidung ist für die Bevölkerung und für uns als Projektweber natürlich eine überaus erfreuliche Nachricht“, sagt ASFINAG-Geschäftsführer Alexander Walcher. Da im Juni auch die Beschwerden gegen die UVP-Genehmigung von Verfassungsgerichtshof (VfGH) und Verwaltungsgerichtshof (VwGH) abgelehnt beziehungsweise zurückgewiesen wurden, sind die weiteren Schritte klar: Die ASFINAG wird die Hauptbauleistungen noch dieses Jahr ausschreiben. Walcher: „Eventuelle zusätzliche Auflagen werden nach genauer Prüfung dieser neuen Entscheidung selbstverständlich in die Ausschreibungen einfließen.“

Die S 7 Fürstenfelder Schnellstraße von der A 2 bei Riegersdorf bis Heiligenkreuz an der ungarischen Grenze ist für die ASFINAG ein vorrangiges Projekt. Der Baustart hätte im April 2017 erfolgen sollen, doch kurz davor hatte der Verwaltungsgerichtshof die Wasserrechtsbescheide nach über drei Jahren Verfahrensdauer für den Abschnitt West aufgehoben und an das BVwG zurückverwiesen. Mit der nun vorliegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts liegen nunmehr alle rechtlichen Grundlagen für den Bau vor.

Rückfragen & Kontakt:

ASFINAG
Walter Mocnik
Pressesprecher Steiermark und Kärnten
Tel.: +43 (0) 664 60108-13827
walter.mocnik@asfinag.at
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