Arzneimittel-Wirkstoffe im Trinkwasser | Umweltbundesamt, 13.12.2017

Toleranzwerte als Orientierung für Trinkwasserversorger

Wien (OTS) Arzneimittel hinterlassen ihre Spuren in der Umwelt. Die in ihnen enthaltenen Wirkstoffe sind zum Teil in Abwässern, Flüssen und Seen aber auch im Grund- und Trinkwasser nachweisbar – zumeist im Spurenbereich und daher gesundheitlich unbedenklich. Konzentrationen von Arzneimittel-Wirkstoffen im Trinkwasser sind nicht von der Trinkwasser-Verordnung erfasst. Um Trinkwasserversorgern eine Orientierung zu geben, welche Menge eines Arzneimittel-Wirkstoffes im Wasser enthalten sein darf, um als gesundheitlich unbedenklich zu gelten, haben die ExpertInnen des Umweltbundesamtes maximal tolerierbare Konzentrationen abgeleitet. Die in Zusammenarbeit mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit AGES entstandene Studie ist kostenfrei auf der Umweltbundsamt-Webseite abrufbar.

Die Ermittlung der Toleranzwerte folgt einer Leitlinie des Gesundheitsministeriums für Säuglinge sowie Erwachsene und basiert auf toxikologischen Kennzahlen. Von Antibiotika über Blutdrucksenker bis zu Psychopharmaka ermittelten die ExpertInnen die jeweiligen Toleranzwerte für 90 Arzneimittel-Wirkstoffe und Stoffwechselprodukte. Dabei wurden die Werte für jene Wirkstoffe berechnet, bei denen der Verbrauch besonders groß ist oder deren Eigenschaften der Umwelt besonders zu schaffen machen, da sie langlebig, wasserlöslich und mobil sind, wie beispielsweise Hormone.

Analyse von Arzneimitteln im Wasser

In einer Studie hat das Umweltbundesamt 2016 erstmals umfassend den aktuellen Verbrauch an Arzneimittel-Wirkstoffen von 24 wichtigen Medikamenten-Gruppen erhoben und aktuelle Untersuchungen über ihr Vorkommen in der Umwelt zusammengetragen. Aufbauend auf den Ergebnissen haben die ExpertInnen des Umweltbundesamt-Labors dieses Jahr einen innovativen Screeningtest entwickelt, mit dem verschiedene Arzneimittel-Wirkstoffe im Trinkwasser, aber auch in Grund- und Oberflächengewässern sowie im Abwasser nachgewiesen werden können. Mit dem neuen Test können auf Anhieb 90 Substanzen detektiert werden. Auch ein Nachweis der genauen Konzentrationen im Nanogramm pro Liter-Bereich ist möglich.

Weitere Informationen www.umweltbundesamt.at/news_171213

Rückfragen & Kontakt:

Sabine Enzinger, Pressestelle Umweltbundesamt, E-mail sabine.enzinger@umweltbundesamt.at, Tel 01/31304-5488

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