ARBÖ: Die Autofahrer in Österreich: Rettungsgasse? Nie gehört…

Die Rettungsgasse feierte heuer ihren 5. Geburtstag. Was hat sich seit dem zum Positiven verändert? Was hat sich ins Negative entwickelt? Der ARBÖ zieht Bilanz:

Wien (OTS) Gibt es einen Grund den fünften Geburtstag der Rettungsgasse zu feiern? Aber beginnen wir weiter vorne, nämlich am 1. Jänner 2012.  Mit der 24. Novelle zur Straßenverkehrsordnung wurde die Einführung der Rettungsgasse beschlossen, welche zuvor jahrelang von Einsatzorganisationen, der ASFINAG und schließlich auch vom ARBÖ gefordert wurde.

Die Vorteile liegen auf der Hand: klare und einfache Verhaltensregeln sorgen dafür, dass ein rasches Vorankommen und Eintreffen der Einsatzkräfte gewährt wird. Dadurch können Verletzte schneller versorgt werden, und defekte Fahrzeuge am Pannenstreifen Feuerwehr und Co. nicht behindern.

In der Theorie kann dadurch die Verkehrssicherheit enorm verbessert werden. In der Praxis sieht das ganze allerdings etwas anders aus. Nach 5 Jahren Rettungsgasse weiß immer noch ein Großteil der Autofahrer nicht oder nur mangelhaft über die Funktion der Rettungsgasse Bescheid. Regelmäßig klagt die Polizei über erschwertes Vorankommen im Staubereich, welches kostbare und vielleicht sogar überlebensnotwendige Zeit kostet.  Jürgen Fraberger vom ARBÖ Informationsdienst fasst das Prinzip und die Funktion der Rettungsgasse auf Autobahnen oder Schnellstraßen nochmal zusammen:

Bei zwei Spuren:

Fahren Sie auf der linken Spur so weit wie möglich an den linken Straßenrand. Auf der rechten Spur fahren alle Autofahrer so weit wie möglich an den rechten.

Bei drei und mehr Spuren:

Gleiches Vorgehen, wie bei zwei Spuren. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie nur möglich nach links. Auf den anderen Spuren wird so weit wie möglich nach rechts ausgewichen.

Bei beiden Vorgehen empfiehlt die ASFINAG auch den Pannenstreifen mitzubenutzen. Gültig ist die Rettungsgasse für Autofahrer, Motorräder, Lkws und auch für Busse. „Für ein Nichteinhalten der Rettungsgasse oder ein widerrechtliches Befahren werden Strafzahlungen von bis zu 2.180,00 EUR fällig“, warnt ARBÖ Verkehrsexperte Jürgen Fraberger.

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