Arbeitszeit – Zuschläge bleiben auch bei Gleitzeit erhalten

Angeordnete Überstunden über 8 Stunden bleibt so wie bisher „zuschlagspflichtig“ – mehr Spielraum für selbstbestimmtes Arbeiten und größere Freizeitblöcke

Wien (OTS) „Die Zuschläge bleiben auch bei Gleitzeit erhalten“, stellt Rolf Gleißner, stv. Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich klar. Bei der Gleitzeit bestimmt der Arbeitnehmer selbst in einem Rahmen Beginn und Ende seiner Arbeitszeit. Er kann somit auch relativ frei bestimmen, ob er heute 8 oder 10 Stunden arbeitet und dafür an einem anderen Tag früher Schluss macht. Dieser Spielraum wird nun auf 12 Stunden erweitert, was den Aufbau von Zeitguthaben und in weiterer Folge die Nutzung größerer Freizeitblöcke – Stichwort: Vier-Tage –Woche –   erleichtert.

 Wegen dieser Freiheit hat die Gleitzeit ein anderes Überstundenkonzept: Für das selbstbestimmte Arbeiten gibt es nur eine Grenze für Höchstarbeitszeit und Normalarbeitszeit – derzeit 10 Stunden, in Zukunft allenfalls 12 Stunden. Natürlich sind auch hier im Regelfall nur 8 Stunden pro Tag bzw. 40 Stunden pro Woche zu arbeiten. Wird mehr gearbeitet, entsteht ein Zeitguthaben, das meist durch Zeitausgleich und Gleittage abgebaut wird. Die Details werden durch Betriebsvereinbarungen bzw. Einzelvereinbarungen geregelt. Erst wenn ein Zeitguthaben nicht abgebaut wird, also dauerhaft eine Mehrbelastung entsteht, werden aus dem Zeitguthaben Überstunden mit Zuschlag.

 Gleißner: „Bei Gleitzeit fallen derzeit dann Überstundenzuschläge an, wenn auf Anweisung des Arbeitgebers mehr als 8 Stunden gearbeitet wird. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn in Zukunft statt höchstens zehn bis zu 12 Stunden am Tag gearbeitet werden kann. Da es hier um angeordnete, nicht um selbstbestimmte Arbeitszeit geht, liegt eine Überstunde mit Zuschlag vor.“

 „Sowohl das Regierungsprogramm der letzten SPÖ-ÖVP-Regierung als auch der Plan A des damaligen Bundeskanzlers Kern enthielten die Möglichkeit von 12 Stunden bei Gleitzeit und dieses Überstundenkonzept, das dem Wesen der Gleitzeit entspricht“, erinnert Gleißner. (PWK445/RH)

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