arbeit plus: Neue Sozialhilfe erschwert die Arbeitsmarktintegration von langzeitarbeitslosen und von Armut betroffenen Menschen

Soziale Unternehmen appellieren an die Regierung ihr eigenes Ziel der „(Wieder-)Eingliederung in ein Erwerbsleben“ ernst zu nehmen und entsprechende Änderungen im Gesetz einzuarbeiten

Zwar begrüßen wir den Schritt einer bundesweit einheitlichen Mindestsicherung. Aber insgesamt konterkariert der aktuelle Entwurf der Regierung die eigentlichen Aufgaben einer Sozialhilfe: Das Ziel einer minimalen Existenzsicherung für ein würdevolles Leben und die Unterstützung arbeitsfähiger Menschen, den Sprung zurück in eine existenzsichernde, nachhaltige Beschäftigung zu schaffen

Judith Pühringer

Auf Basis unserer über 30-jährigen Erfahrung in der Integration von Menschen am Arbeitsmarkt geben wir zu bedenken, dass der vorliegende Entwurf – entgegen seines neu formulierten Ziels der „(Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben“ – keinen geeigneten Weg darstellt um nachhaltige, gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvolle Beschäftigung für diese Menschen zu fördern.

Judith Pühringer

Wir befürchten, dass langzeitarbeitslose Menschen in Zukunft weniger Angebote und Qualifizierungen erhalten, dass Arbeitslosigkeit immer häufiger als individueller Makel verstanden wird und benachteiligte Menschen durch zusätzlichen Druck und Existenzängste weiter an den Rand des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft gedrängt werden. Diese Entwicklung wird aus unserer Sicht durch das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und den vorhandenen Einschränkungen in der Höhe, den
Anschlussperspektiven und des bezugsberechtigten Personenkreis leider verstärkt als verhindert“.

Judith Pühringer

Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote entlasten die sozialen Systeme und sind volkswirtschaftlich wie gesellschaftlich sinnvoll, indem sie langzeitarbeitslose Menschen befähigen selbstbestimmt zu leben, Qualifizierungen nachzuholen, Deutsch zu lernen, Arbeit zu finden und diese nachhaltig zu halten

Judith Pühringer

Wien (OTS) Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) ist das letzte soziale Sicherheitsnetz in Österreich. Mit dem neu vorgelegten Grundsatzgesetz zur Reform der Mindestsicherung, nunmehr wieder Sozialhilfe, werden immer mehr Hürden in den Bezug eingebaut. „Zwar begrüßen wir den Schritt einer bundesweit einheitlichen Mindestsicherung. Aber insgesamt konterkariert der aktuelle Entwurf der Regierung die eigentlichen Aufgaben einer Sozialhilfe: Das Ziel einer minimalen Existenzsicherung für ein würdevolles Leben und die Unterstützung arbeitsfähiger Menschen, den Sprung zurück in eine existenzsichernde, nachhaltige Beschäftigung zu schaffen“, so Judith Pühringer, Geschäftsführerin von arbeit plus, anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz von neun Mitgliedsorganisationen der Armutskonferenz am Dienstag in Wien.

Die gemeinnützigen Sozialen Unternehmen von arbeit plus sammeln jeden Tag Erfahrungen mit Bezieher*innen der Mindestsicherung/Sozialhilfe. Diese Erfahrungen widersprechen dem Bild der „sozialen Hängematte“, denn die allermeisten von Armut und Langzeitbeschäftigungslosigkeit betroffenen Menschen wollen arbeiten. Judith Pühringer: „Auf Basis unserer über 30-jährigen Erfahrung in der Integration von Menschen am Arbeitsmarkt geben wir zu bedenken, dass der vorliegende Entwurf – entgegen seines neu formulierten Ziels der „(Wieder-)Eingliederung von Bezugsberechtigten in das Erwerbsleben“ – keinen geeigneten Weg darstellt um nachhaltige, gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sinnvolle Beschäftigung für diese Menschen zu fördern.“

Folgende Punkte erschweren aus Sicht von arbeit plus die (Wieder-)Eingliederung von Menschen in ein Erwerbsleben. Details dazu können in der von arbeit plus eingebrachten Stellungnahme zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz gefunden werden:

  • Einschränkungen des bezugsberechtigten Personenkreis: Subsidiär Schutzberechtigte & straffällig gewordene Menschen fallen aus der Sozialhilfe
  • Einschränkende Voraussetzungen zum Voll-Bezug der Sozialhilfe durch die Konstruktion des „Arbeitsqualifizierungsbonus“, der in Wahrheit ein „Malus-System“ ist. Das trifft insbesondere asylberechtige Menschen und verzögert ihre Integration in den österreichischen Arbeitsmarkt um Jahre.
  • Fehlende Zielsetzung im Gesetz: Bekämpfung und Vermeidung von Armut und sozialem Ausschluss wird nicht mehr als Ziel formuliert.
  • Fehlende Anbindung an bzw. keine Formulierung einer Kooperationsverpflichtung der Länder mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) und den im Rahmen des AMS vorhandenen Qualifizierungs-, Beratungs- und Beschäftigungsmaßnahmen, wie etwa den Sozialen Unternehmen.

Der aktuelle Entwurf zum Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss auch im Kontext einer immer restriktiveren und schlechter finanzierten Arbeitsmarktpolitik verstanden werden. Neben den Kürzungen des Budgets des Arbeitsmarktservices (AMS) und der aktiven Arbeitsmarktpolitik seit 2017, den bereits angekündigten Änderungen in Rahmen des „Arbeitslosengelds NEU“ (Integration der Notstandshilfe in das Arbeitslosengeld), kommt es aktuell auch zu Verschärfungen von Zumutbarkeitsbestimmungen und der Segmentierung von Arbeitssuchenden in Österreich.

Judith Pühringer: „Wir befürchten, dass langzeitarbeitslose Menschen in Zukunft weniger Angebote und Qualifizierungen erhalten, dass Arbeitslosigkeit immer häufiger als individueller Makel verstanden wird und benachteiligte Menschen durch zusätzlichen Druck und Existenzängste weiter an den Rand des Arbeitsmarkts und der Gesellschaft gedrängt werden. Diese Entwicklung wird aus unserer Sicht durch das vorliegende Sozialhilfe-Grundsatzgesetz und den vorhandenen Einschränkungen in der Höhe, den Anschlussperspektiven und des bezugsberechtigten Personenkreis leider verstärkt als verhindert“.  

Wir appellieren an die Regierung die vielfältigen Empfehlungen der Mitgliedsorganisationen der Armutskonferenz ernst zu nehmen und in den Entwurf zu integrieren. Nur ein funktionierendes Zusammenspiel einer menschenwürdigen, existenzsichernden Sozialhilfe und einer ausreichend finanzierten aktiven Arbeitsmarktpolitik kann Menschen Perspektiven bieten. „Arbeitsmarktpolitische Beschäftigungs-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote entlasten die sozialen Systeme und sind volkswirtschaftlich wie gesellschaftlich sinnvoll, indem sie langzeitarbeitslose Menschen befähigen selbstbestimmt zu leben, Qualifizierungen nachzuholen, Deutsch zu lernen, Arbeit zu finden und diese nachhaltig zu halten“, so Judith Pühringer abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Judith Pühringer
arbeit plus – Soziale Unternehmen Österreich
M: +43 699 1923 0389
E: judith.puehringer@arbeitplus.at
www.arbeitplus.at

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