Anwälte haben Portal zur Meldung von Impfschäden eingerichtet

Grieskirchen/Wien (OTS) Seit mehreren Wochen wird die österreichische Bevölkerung täglich mittels Werbeeinschaltungen der Bundesregierung zur Impfung gegen Covid-19 aufgefordert. Die bedingt, also lediglich vorläufig zugelassenen Impfstoffe werden als „wirksam und sicher“ beworben, es wird auch ein moralischer Druck aufgebaut, sich unabhängig von Alter, Gesundheitszustand, Schwangerschaft, Vorerkrankungen etc. impfen zu lassen. Dies obwohl die klinischen Phasen zur Prüfung der Sicherheit des Impfstoffes deutlich verkürzt, Wechselwirkungen mit Medikamenten und mögliche Folgen für die Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen nicht ausreichend geprüft wurden und insbesondere die Langzeit-Sicherheitsdaten vollkommen fehlen. „Dementsprechend erreichen uns Meldungen über Impfkomplikationen“ erzählt die Anwältin Andrea Steindl von ACU-Austria und weist auf die rechtliche Problematik des bis dato unvollständigen Nebenwirkungsprofils der Impfstoffe hin, wodurch es schwierig sein könnte, den Nachweis für das Vorliegen eines Impfschadens zu erbringen.

Meldungen zu Impfschäden sind unvollständig

Ausnahmslos alle Nebenwirkungen im Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung müssen zwingend an die EMA (Europäische Arzneimittelagentur) gemeldet werden. Auch für Ärzte und das gesamte Gesundheitspersonal besteht eine gesetzlich verankerte Meldepflicht – diese umfasst nicht nur die Meldung von bekannten oder unbekannten Nebenwirkungen sondern auch das Ausbleiben der Wirksamkeit. Neben Personen die der Meldepflicht unterliegen, haben auch Patienten und Angehörige die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen) zu melden: https://nebenwirkung.basg.gv.at/ Für die Juristin Silvia Behrendt von der Agentur für Globale Gesundheitsverantwortung sind die Meldungen derzeit jedenfalls unvollständig, obwohl dies für die Arzneimittelsicherheit unbedingt erforderliche wäre. Ursache für das Unterlassen von Meldungen ist oft die mangelnde Aufklärung. „In den letzten Wochen haben uns bedauerlicherweise – meist viel zu spät – immer wieder Nachrichten von Angehörigen verstorbener Heimbewohner und Pflegepersonal aus Altenheimen erreicht, welche von Todesfällen und schwerwiegenden Nebenwirkungen im engeren zeitlichen Zusammenhang mit einer Covid-19 Impfung berichten“. Deswegen hat nun der ACU-Austria ein eigenes Meldeportal eingerichtet: www.acu-austria.at/meldung-von-impf-nebenwirkungen/

Eine Meldung auf der Homepage des ACU-Austria kann erstattet werden, wenn die Nebenwirkungen:

+länger als 3 Tage angehalten
+mindestens einen Tag zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben oder
+erst nach drei Tagen aufgetreten sind

Häufiger auftretende, meist zeitlich begrenzt vorkommende Nebenwirkungen wie leichte Schmerzen an der Einstichstelle, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, leichtes Fieber sind nicht relevant. Das Team des ACU-Austria – bestehend aus Ärzten und Rechtsanwälten – prüft die Kausalität und bietet Hilfestellung in Fällen notwendiger Beweissicherung.

www.acu-austria.at

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