Anschober: Wir werden den Banken bei der Kulanz von Kreditstundungen genau auf die Finger schauen

Bereitschaft der Banken, kulant vorzugehen, ist begrüßenswert.

Wien (OTS) Mit Ende Jänner ist die gesetzliche Regelung, die Stundungen von Kreditrückzahlungen für KreditnehmerInnen verpflichtend vorgesehen hat, ausgelaufen. Die Regelung galt für KreditnehmerInnen, denen die Bezahlung der laufenden Kreditraten durch die COVID-19-Pandemie verursachten Einkommensverluste nicht mehr zumutbar war. Die Banken haben allerdings breit signalisiert, bei den Kreditrückzahlungen sehr kulant vorgehen zu wollen. „Es ist sehr zu begrüßen, dass sich auch die Banken verpflichtet haben zu helfen, in diesen nach wie vor für viele Menschen schwierigen wirtschaftlichen Zeiten. Diese Vorgangsweise deckt sich mit jener in Deutschland. Ich werde ganz genau beobachten, ob die Regelung in der Praxis funktioniert. Falls nicht, werden wir uns andere, gesetzliche Maßnahmen überlegen. Sollte es in Einzelfällen dennoch zu Problemen kommen, können sich KonsumentInnen gerne an das Konsumentenschutzministerium wenden“, kündigt Konsumentenschutzminister Anschober seine Unterstützung an.

KreditkundInnen, die jetzt nach dem Auslaufen der gesetzlichen Stundung ihre Kreditzahlungen wiederaufnehmen und denen von ihrer Bank eine höhere Rate vorgeschrieben wird, weil für den Zeitraum 1.4.2020 bis 31.1.2021 Zinsen verrechnet wurden, wird empfohlen, die höhere Rate vorläufig unter Vorbehalt zu bezahlen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt nämlich derzeit im Auftrag des Konsumentenschutzministeriums mehrere Verbandsklageverfahren gegen österreichische Banken, um die strittige Frage zu klären, ob Banken ihren KundInnen für die gesetzliche Stundung zusätzliche Zinsen verrechnen dürfen.

Nachwirkung des Kündigungsverbots

Das nun ausgelaufene Gesetz hat grundsätzlich die Stundung aller Zahlungen, die im Zeitraum 1. 4. 2020 bis 31. 1. 2021 fällig geworden wären, um jeweils zehn Monate vorgesehen. Gleichzeitig wurde es den Banken untersagt, den Kredit bis zum Ablauf der Stundung zu kündigen.

Das Kündigungsverbot gilt somit für den gesamten Stundungszeitraum und damit bis zum Ablauf der Stundungsfrist für die letzte gestundete Rate. Wurde einer Kreditnehmerin, einem Kreditnehmer auch die Rate vom Jänner 2021 gestundet, endet der Kündigungsschutz daher erst im November 2021.

KundInnen, die Probleme mit ihrer Bank bei der Rückzahlung der Kreditraten haben, können sich schriftlich unter post@sozialministerium.at an die ExpertInnen der Konsumentenschutzsektion im Sozialministerium wenden.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Ben Dagan, BA MA
Pressereferent
+43 1 711 00-862439
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.