Anpassungen an Erwachsenenschutz-Gesetz im Gesundheits Sozialbereich beschlossen

SPÖ kritisiert Aufnahme- und Baustopp bei Sozialversicherungsträgern

Wien (PK) - Die im Rahmen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes beschlossene Reform des Vertretungsrechts für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen muss nun auch im Gesundheits- und Sozialwesen nachvollzogen werden. Durch die heute im Nationalrat mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ angenommene Regierungsvorlage in der Fassung von zwei Zusatz- bzw. Abänderungsanträgen kommt es zu einer Anpassung an die neuen Vertretungsmodelle, die anstelle der Sachwalterschaft zum Tragen kommen, sowie an die neue Terminologie.

Größere Aufregung gab es nicht nur über eine bereits im Ausschuss vorgenommen Reparatur des Strafdeckels bei Meldeverstößen, der von der SPÖ und der Liste Pilz als unfair bezeichnet wird, sondern vor allem über einen kurzfristig eingebrachten Abänderungsantrag der Regierungsparteien. Diesem ist zu entnehmen, dass Beschlüsse der Sozialversicherungsträger und des Hauptverbands in Liegenschafts- und Bauangelegenheiten nur dann zulässig sind, wenn sie die laufende Instandhaltung und Instandsetzung betreffen oder im Rahmen von Strukturbereinigungsmaßnahmen erforderlich sind. Außerdem dürfen ÄrztInnen und leitende Angestellte nur befristet bis Ende 2019 (wieder)bestellt werden; Personalaufnahmen im Verwaltungsbereich seien überhaupt unzulässig. Auch beim Abschluss von Gesamtverträgen und sonstigen Vereinbarungen mit Gesundheitsdienstleistern müsse auf eine nachhaltig ausgeglichene Gebarung geachtet werden. Bundesministerin Beate Hartinger-Klein begrüßte diese Initiative, da sie im Hinblick auf die geplante große Organisationsveränderung im Sozialversicherungsbereich ein Verschieben der Planungen ermögliche.

Massive Kritik übte SPÖ-Abgeordneter Alois Stöger, der den Antrag als verfassungswidrig bezeichnete, da er in die Gesamtverträge eingreife. Außerdem zerstöre er auch jegliche Basis für die Weiterentwicklung der Gesundheitsreform, weil die Regierung die Stopp-Taste drücke.

Anpassungen an das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz im Gesundheits- und Sozialbereich

Die Reform des Vertretungsrechts für Personen mit psychischen Beeinträchtigungen, die der Nationalrat 2017 mit dem 2. Erwachsenenschutz-Gesetz beschlossen hat, findet ihren Niederschlag in den Materiengesetzen für das Gesundheits- und Sozialwesen. Insgesamt werden 35 Gesetze angepasst, u.a. das Bundesbehindertengesetz, das Heimopferrentengesetz und das Bundespflegegeldgesetz. So wird beispielsweise beim Pflegegeld klargestellt, dass die Leistung nur dann der gesetzlichen Vertretung auszuzahlen ist, wenn der oder die Anspruchsberechtigte nicht geschäftsfähig ist. Eine beschränkte Geschäftsfähigkeit soll demnach nicht mehr geltend gemacht werden können.

Opposition wirft Regierung Husch-Pfusch-Gesetzgebung vor

Es hätte sich eigentlich um eine unproblematische Vorlage gehandelt, wenn die Regierungsparteien im Ausschuss nicht einen Abänderungsantrag eingebracht hätten, erläuterte Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ). Die darin enthaltene Änderung des Strafdeckels bei Meldeverstößen (maximal 855 €) sei jedoch nicht fair, weil viele Punkte wie z.B. fehlende Daten, verspätete Abmeldungen, Fristversäumnisse etc. ausgenommen wurden. Aus diesem Grund könne die SPÖ dem Gesetz nicht zustimmen. Sozialbetrug dürfe sich einfach nicht auszahlen, unterstrich er.

Auch Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ), die das vorliegende Gesetz, das das Recht auf Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen stärkt, grundsätzlich gut hieß, warf der Regierung Husch-Pfusch-Methoden vor. So habe auch der kurzfristig eingebrachte Abänderungsantrag nichts an der Tatsache geändert, dass eine frühzeitige Abmeldung von der Versicherung nicht mit derselben Strenge geahndet werde wie ein Verstoß gegen die Anmeldepflichten. Wenn man etwas reparieren wolle, dann bitte ordentlich, appellierte die Rednerin an die Ministerin.

Das neue Erwachsenenschutz-Gesetz sei ein wichtiger und richtiger Schritt, da es den Betroffenen ermögliche, länger am sozialen Leben teilzunehmen, führte Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ) aus. Was die Wortmeldung des Kollegen Muchitsch anbelangt, so versprach die Rednerin, sich die Kritikpunkte noch einmal genauer anzuschauen. Im Zuge der Debatte brachte sie noch einen ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag ein, der einen Beitrag zur geplanten Sozialversicherungsreform leisten soll. Man wolle damit verhindern, dass die FunktionärInnen der Sozialversicherungen und des Hauptverbands noch schnell bis zum Jahresende übermäßig viel Geld ausgeben.

Mit dem neuen Erwachsenenschutz-Gesetz wurde der Grundsatz "Unterstützen statt Entmündigen" umgesetzt, hob Ernst Gödl (ÖVP) hervor. Ziel war es, eine zeitgemäße Vertretungsregelung zu schaffen. Außerdem wird einem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung getragen. Demnach gelten künftig nicht nur für Minderjährige, sondern auch für wegen einer geistigen Behinderung geschäftsunfähigen Personen längere Fristen für die Geltendmachung einer Hinterbliebenenpension. Was die Säumniszuschläge betrifft, so gab Gödl zu bedenken, dass es sich dabei um keine Strafen handelt, sondern um eine Abgeltung für einen erhöhten zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Er brachte noch einen Abänderungsantrag ein, in dem klargestellt wird, dass das Rehabilitationsgeld zu dem vom Pensionsversicherungsträger festgestellten Stichtag anfällt.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein bezeichnete das Erwachsenenschutz-Gesetz als eine große Errungenschaft, da es gerade jene Menschen unterstütze, die nicht mehr selbst in der Lage seien, sich selbst zu helfen. Die darin vorgesehenen Rechte seien von den Behindertenverbänden seit langem eingefordert worden. Überdies seien zusätzliche Informationspflichten der Gerichte sowie datenschutzrechtliche Bestimmungen in der Vorlage enthalten. Die Ministerin wies zudem darauf hin, dass das Gesundheitsberuferegister seit dem Wochenende im Internet abrufbar ist. Zum heute eingebrachten Abänderungsantrag merkte die Ressortchefin an, dass damit eine Verschiebung der Planungen angestrebt werde; von einem Drücken der Stopptaste könne keine Rede sein.

Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ) vertrat eine andere Sichtweise. Wenn man den Abänderungsantrag genau lese, dann müsse man sehr wohl davon ausgehen, dass bei laufenden Bauvorhaben keine neuen Vergaben mehr gemacht werden dürfen. Der Rohbau sei fertig, aber das Dach kann man nicht mehr draufstellen, illustrierte Stöger die Auswirkungen, man drücke also die Stopptaste. Auch dürfen keine leitenden Angestellten und ÄrztInnen mehr angestellt werden. Außerdem greife man in die Gesamtverträge ein; dies sei verfassungswidrig. Damit werde die Weiterentwicklung der Gesundheitsreform zerstört, resümierte Stöger. (Fortsetzung Nationalrat) sue

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