Anderl an Arbeitgeber: Kurzarbeit nutzen, Arbeitsplätze jetzt für Zukunft sichern

Vor voreiligen Kündigungen bitte zweimal nachdenken! – Mit Kurzarbeitsmodell hat Arbeitgeber nur ganz geringe Lohnkosten und kann lange Zeiträume mit null Stunden überbrücken

Wien (OTS) Die Meldung über den Ansturm gekündigter ArbeitnehmerImmen beim Arbeits-marktservice nimmt AK Präsidentin Renate Anderl zum Anlass, eindringlich an die Arbeitgeber zu appellieren: „Denken Sie bitte zweimal nach, bevor Sie derart harte Schritte setzen und ArbeitnehmerInnen voreilig kündigen oder zu einer einvernehmlichen Lösung drängen. Sozialpartner und Regierung haben gerade ein entsprechendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Herzstück davon ist ein neues Kurzarbeitsmodell. Die Arbeitgeber sollten dieses Paket nutzen, um jetzt möglichst viele Arbeitsplätze für die Zukunft zu erhalten.“ Das neue Kurzarbeitsmodell bringt Vorteile: Arbeitgeber haben mit dem neuen Kurzarbeitsmodell nur mehr ganz geringe Lohnkosten – vor allem nachdem jetzt die Sozialversicherungsbeiträge nach der Woche vom AMS bezahlt werden! – und können lange Zeiträume mit null Stunden überbrücken, viele ArbeitnehmerInnen können dadurch zu Hause bleiben.

Mit dem neuen Kurzarbeitsmodell wurde ein Instrument geschaffen, das dazu beitragen soll, möglichst viele Menschen in Beschäftigung zu halten, auch wenn es durch die Corona-Krise für viele deutlich weniger Arbeit gibt. Wir haben schwierige Zeiten, wir müssen zusammenhalten, so Anderl.

Zur Veranschaulichung ein Beispiel für null Stunden-Kurzarbeit von der Arbeitszeitseite: Mit einem Vollzeitarbeitnehmer (38,5 Wochenstunden) werden zunächst 3 Monate Kurzarbeit mit der (niedrigst möglichen) Arbeitszeit von 10 Prozent vereinbart. Gleichzeitig wird ausgemacht, dass zum Einstieg solange wie möglich null Stunden gearbeitet werden. 3 Monate entsprechen 13 Wochen. Die Gesamtarbeitszeit während der Kurzarbeitsperiode beträgt damit 13 x 3,85 Stunden = 50,05 Stunden = 50 Stunden 3 Minuten.

Damit kann der Arbeitnehmer zunächst die ersten 11 Wochen (!) zu Hause bleiben mit 80 bis 90 Prozent des Nettoentgelts und steigt dann in der 12. Woche mit 11 Stunden 33 Minuten wieder ein und leistet in der 13. Woche wieder 38,5 Stunden Vollarbeit.

Sollte er auch in Woche 12 und 13 noch nicht benötigt werden, kann man in die nächsten 13 Wochen Kurzarbeit gehen. Dann könnte der Arbeitnehmer die ersten 23 Wochen (!) arbeitsfrei haben, in die 24. Woche fallen 23 Stunden 6 Minuten, Woche 25 und 26 sind wieder mit der Normalarbeitszeit.

Den ArbeitnehmerInnen rät die AK: Sagen Sie Ihrem Arbeitgeber, dass es gerechter und günstiger ist, Kurzarbeit zu machen als voreilige Kündigungen auszusprechen. Und: Lassen Sie sich nicht zum Unterschreiben einvernehmlicher Lösungen drängen. Betriebsrat, Gewerkschaft und AK stehen mit Rat an Ihrer Seite!

SERVICE: ÖGB – AK HOTLINE für arbeitsrechtliche Fragen: 0800 22 12 00 80, Mo bis Frei ab 9.00 Uhr für Sie besetzt. Alle Infos und Fragen auch unter www.jobundcorona.at

Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
(+43-1) 501 65-12677, mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at



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