AKV-Kukacka: Ankündigung von Justizminister Moser zur „Homo-Ehe“ kann nicht das letzte Wort sein

AKV überrascht und enttäuscht von der Absicht des Justizministers, sowohl Ehe als auch Eingetragene Partnerschaft für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare zu öffnen

Wien (OTS) - Die Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV) zeigt sich überrascht und enttäuscht, dass Justizminister Josef Moser in einem Interview bekannt gegeben hat, dass er sowohl die Ehe, als auch die eingetragene Partnerschaft für gleich- und verschiedengeschlechtliche Paare öffnen will. "Diese Stellungnahme ist hoffentlich nicht das letzte Wort, da sowohl der Klubobmann August Wöginger im Profil-Interview gemeint hat, dass es noch keine Gespräche gab und dieses Thema in der Koalition noch beraten wird. Auch der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal erklärte, dass die Bundesregierung die verschiedenen Möglichkeiten noch prüfen werde. Die Äußerung des Ministers könne deshalb nur der Anfang und nicht der Schlusspunkt der Diskussion sein.", stellte AKV-Präsident Kukacka fest.  

Kukacka verweist auch darauf, dass die Regierungsparteien im Wahlkampf ein „Nein zur Ehe für alle“ erklärt haben und erwartet werden kann, dass dieses Wahlversprechen nicht beiseite gewischt wird, sofern das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes eine andere Regelung zulässt, als die vom Justizminister vorgeschlagene.  

Der VfGH befürchtet, dass durch die bisherige Begrenzung der Eingetragenen Partnerschaft auf gleichgeschlechtliche Paare eine Diskriminierungen der Bevölkerung aufgrund eines „Zwangsoutings“, zB durch die unterschiedliche Bezeichnung des Familienstandes („verheiratet“ versus „in eingetragener Partnerschaft lebend“), vorliegt.

Den Bedenken des Höchstgerichts in dieser Frage könnte allein schon durch die Öffnung der Eingetragenen Partnerschaft für alle Geschlechter begegnet werden kann.  

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Ehe als Verbindung von Mann und Frau bestätigt und festgestellt, dass kein Staat verpflichtet ist, die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. (EGMR Entscheidung vom 29.05.2014). Dem Recht von gleichgeschlechtlichen Paaren auf ein Privat- und Familienleben werde mit der Möglichkeit entsprochen, eine Eingetragene Partnerschaft einzugehen. Eine rechtliche Nivellierung des Begriffs der Ehe, der einem tief verwurzelten sozialen und kulturellen Verständnis entspricht, scheint daher nicht erforderlich, stellte der AKV-Präsident klar.  

Vielmehr kann der Begriff Ehe konkretisiert werden und parallel zur Eingetragenen Partnerschaft erhalten bleiben, um den Bedenken des VfGH gerecht zu werden. Es gibt also durchaus rechtliche Möglichkeiten die Eingetragene Partnerschaft im Sinne der Judikatur zu öffnen und die Ehe durch gesetzliche Konkretisierung als alleinige Verbindung von Mann und Frau zu bewahren. Für die AKV ist es jedenfalls wichtig, dass die besondere Natur der Ehe, als Verbindung von Mann und Frau bewahrt bleibt, denn keine andere Verbindung ist besser geeignet Kinder hervorzubringen, aufzuziehen und die Generationenfolge zu sichern, schloss Kukacka.

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Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände Österreichs (AKV)
Staatssekretär a.D. Mag. Helmut Kukacka
Präsident der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Verbände (AKV)
Tel.: +43 664 532 48 80
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