AK zeigt besonders dreisten Fall im Gastgewerbe auf: Fast 500 Überstunden in nur vier Monaten – unbezahlt!

Linz (OTS) Das Gastgewerbe ist und bleibt eine Problembranche: Bei den arbeitsrechtlichen Beratungen der AK gibt es einen auffällig hohen Anteil von Mitarbeitern/-innen aus dieser Branche. Und auch bei den abgeschlossenen Rechtsvertretungen hat das Gastgewerbe Jahr für Jahr einen unrühmlichen Spitzenplatz. Besonders unverfroren war die Behandlung eines Restaurantmitarbeiters aus dem Bezirk Vöcklabruck: In nur vier Monaten musste er fast 500 Überstunden leisten, hatte keinen einzigen Tag frei und musste sich dann auch noch vor Gericht um die Zahlung der Überstunden streiten. Mit Hilfe der AK bekam er schließlich 6.000 Euro nachbezahlt.

 

Der fremdsprachige Mann musste in einem Vöcklabrucker Restaurant über vier Monate lang – bis auf einen einzigen Krankenstandstag – durcharbeiten. Ohne freiem Tag, ohne Wochenende, ohne einem einzigen Urlaubstag. Und dazu kamen noch fast 500 Überstunden – gut 30 jede Woche. Unbezahlt!

 

Die Arbeiterkammer nahm sich dieses dreisten Falles an und intervenierte sofort beim Arbeitgeber – mit einer langen Latte an weiteren Vergehen: Der Lohn war viel zu niedrig berechnet, Sonderzahlungen wurden keine geleistet, Urlaubsabfindung wurde nicht bezahlt, die gesetzlich zustehenden Postensuchtage nicht gewährt, die gesetzliche Wochenendruhe nicht eingehalten, keine Lohnabrechnungen ausgehändigt und der Mann auch noch fristwidrig gekündigt.

 

In der Antwort des Arbeitgebers – vertreten durch die Wirtschaftskammer – wurden alle arbeitsrechtlichen Vergehen mit Ausnahme der fristwidrigen Kündigung bestritten. Der Arbeitgeber behauptete sogar noch unverfroren, dass der Mann nur 20 Stunden angemeldet war und sich die Beschäftigung deshalb auch in diesem Rahmen bewegte.

 

Aufgrund der mangelnden Einsicht des Unternehmers ging die AK mit dem Restaurantmitarbeiter vor Gericht. In drei Verhandlungen bestritt der Arbeitgeber neuerlich die Dauer der Beschäftigung, was aber auch dem Gericht wenig glaubhaft erschien: Denn der betroffene Arbeitnehmer kam aus dem EU-Ausland und es sei wenig plausibel, dass er wegen lediglich 20 Stunden Arbeit pro Woche nach Österreich gehe.

 

Nach langem Hin und Her und aufreibenden Verhandlungen einigten sich schließlich der Mann und sein ehemaliger Arbeitgeber auf einen gerichtlichen Vergleich und die Zahlung von 6.000 Euro.

 

Was dieser Fall wieder anschaulich zeigt, ist die Bedeutung von lückenlosen und genauen Arbeitszeitaufzeichnungen. AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Es kann nicht oft genug gesagt werden: Alle Arbeitszeiten minutiös aufschreiben und wenn möglich von Arbeitskollegen oder Arbeitskolleginnen bestätigen lassen. Denn damit hat man im Falle des Falles ein Beweismittel in der Hand.“

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