AK will bei Datenschutzangelegenheiten Verbandsklagerecht

AK Direktor Klein: „Konsumenten und Arbeitnehmer sollen so wie schon seit 2016 in Deutschland leichter zu ihren Rechten kommen!“

Wien (OTS) - Der Verfassungsausschuss des Nationalrates berät am Montag (26. Juni) den Entwurf zur Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Österreich. Die Arbeiterkammer (AK) verlangt, dass dabei ein Verbandsklagerecht bei Datenschutzangelegenheiten verankert wird. Die EU-Datenschutzgrundverordnung sieht eine solche Option für Organisationen vor, wenn sie im Bereich des Datenschutzes etwa für KonsumentInnen und ArbeitnehmerInnen tätig sind. AK Direktor Christoph Klein: „Der einzelne Betroffene müsste nicht selbst den Kopf hinhalten und spart sich den mühsamen Gang zur Datenschutzbehörde oder den Gerichten. Ist eine Verbandsklage erfolgreich, profitieren davon auch alle betroffenen Konsumenten und Arbeitnehmer. Das spart allen Betroffenen Zeit und Kosten und bringt Klarheit für die Wirtschaft.“ 

   Die AK fordert die Verbandsklagsbefugnis für sich, aber auch andere im Bereich des Datenschutzes tätige gemeinnützige Organisationen. Die Parlamentsparteien sollen bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung eine Verbandsklagsbefugnis verankern. 

   Bei etlichen Internetkonzernen scheinen Datenschutzverstöße zur Grundlage ihres Geschäftsmodells zu zählen. Mit dem Angebot personenbezogener Dienstleistungen im Internet und der Verwendung der Daten für Werbezwecke haben diese Anbieter in kurzer Zeit erhebliche Marktmacht erlangt. Mit kollektiven Rechtsschutzmitteln wie der Verbandsklage könnte auch diesen Anbietern besser auf die Finger geschaut werden.

   Würde etwa ein Onlinehändler im großen Stil persönliche Daten von Kunden ohne Zustimmung der betroffenen KonsumentInnen rechtswidrig an andere Firmen weiterverkaufen, wäre ein Rechtsschutzinstrument hilfreich, das die Datenweitergabe mit Wirkung für alle Betroffene unterbindet. 

   Oder: Die AK erfährt in ihren Beratungen immer wieder von – zum Teil auch massiven – Datenschutzverstößen durch die Arbeitgeber. ArbeitnehmerInnen haben Angst um ihren Job oder vor Benachteiligungen, wenn sie dagegen vorgehen. „Verbandsklagerechte für die Arbeiterkammer und ÖGB und Fachgewerkschaften sind daher wichtig, um das bestehende Machtungleichgewicht im Arbeitsverhältnis ohne Risiko für betroffene Arbeitnehmer fair auszubalancieren“, so Klein.

   Die Datenschutzgrundverordnung sieht eine Option für die Mitgliedstaaten vor, wonach Organisationen, die im Bereich des Datenschutzes zugunsten betroffener Personen tätig sind, eine Verbandsklagsbefugnis zur gerichtlichen Abklärung mutmaßlicher Datenschutzverstöße von Unternehmen sowie eine Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde eingeräumt werden können. Der österreichische Gesetzgeber soll von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Organisationen, die sich für Datenschutzanliegen etwa von ArbeitnehmerInnen und VerbraucherInnen einsetzen, entsprechende Befugnisse vorsehen.

      Die AK hat jahrelange und umfangreiche Expertise bei Verbandsklagsverfahren im Konsumentenschutz und wäre somit für Klagen bei Datenschutzverstößen gut gerüstet. Es sollten aber auch andere gemeinnützige Organisationen – dazu gehören auch die Gewerkschaften – diese Verbandsklagsbefugnis haben. Sicherzustellen wäre zudem, dass bei Verbandsklagen zur Durchsetzung von Datenschutzrechten ein streitwertunabhängiger Rechtszug zum Höchstgericht offensteht.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Doris Strecker
mobil: (+43) 664 845 41 52
doris.strecker@akwien.at
http://wien.arbeiterkammer.at



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