Wien (OTS) - 52-jährig, Alleinerzieherin eines Sohnes im Volksschulalter - umso größer war der Schock für die kaufmännische Angestellte Karin P. als es plötzlich seitens der Firmenleitung hieß: „Der Kundenservice in Wien wird aufgelöst, das übernehmen jetzt die Standorte in der Slowakei und in Deutschland.“ Insgesamt wurden vier MitarbeiterInnen gekündigt. Frau P. wandte sich an die AK und hoffte auf einen Ausweg. Tatsächlich sah die AK-Beraterin eine Chance, denn die Kündigung konnte wegen Sozialwidrigkeit angefochten werden. In diesem Fall prüft das Gericht, wie weit die soziale Situation der Arbeitnehmerin beeinträchtigt ist, und prüft auch die Chancen auf einen erfolgreichen beruflichen Wiedereinstiegs. Mit 52 Jahren und als alleinerziehende Mutter hat es P. schwer, einen neuen Job zu finden. Mit Unterstützung der AK verglich sich P. vor Gericht mit ihrem ehemaligen Arbeitgeber. Ein finanzieller Polster in Höhe eines Jahresgehalts von rund 36.000 Euro half über die Runden, und Frau P. hatte ausreichend Zeit, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen – mit Erfolg.
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