AK und ÖGB: Firmen mit Betriebsrat haben Corona-Krise nachweislich besser bewältigt

Corona-Politik stellte Wirtschaft & Arbeitnehmer vor immense Herausforderungen. IFES-Studie „Strukturwandelbarometer 2021“ bestätigt: Firmen mit Betriebsrat kamen besser durch die Krise.

Klagenfurt (OTS) Gut eingebundene Betriebsräte in Unternehmen bringen Vorteile für Beschäftigte – vor allem während der Corona-Krise. „Innerbetriebliche Maßnahmen rund um die COVID-19-Krise, in die Betriebsräte eingebunden wurden, federten negative Effekte der Krise besser ab und positive verstärkten sich, wie bspw. höhere Aufzahlungen bei Kurzarbeit“, bestätigte AK-Präsident Günther Goach die im Februar veröffentlichte IFES-Studie „Strukturwandelbarometer 2021“. Aufgrund der Pandemie wirkten Einsparungsprogramme, Umstrukturierungen und Digitalisierung als Brandbeschleuniger für fehlende Sicherheit und führten oftmals zum Verlust des Arbeitsplatzes. Betriebsräte fungierten als Brandlöscher und trugen immens als Vermittler und Vertreter der Arbeitnehmer dazu bei, dass bspw. Kurzarbeit und Homeoffice durchgesetzt und so Arbeitsplätze gerettet werden konnten. „Der Betriebsrat leistet eine wertvolle Arbeit für jede einzelne Arbeitnehmerin und jeden einzelnen Arbeitnehmer – gleich ob arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden müssen oder nur um als Vertrauensperson da zu sein“, so Goach.

Allerdings macht sich ein Gefühl der Erschöpfung nach einem Jahr Pandemie, Lockdowns, hoher Arbeitslosigkeit und Einkommenseinbußen breit. Der Betriebsrat weiß über die Problemstellungen, denen Arbeitnehmer gegenüberstehen, Bescheid. 40 Prozent der 2.100 in der Studie befragten Betriebsräte gaben an, dass der Arbeitsdruck gestiegen ist. Das Arbeitsklima verschlechtert sich laut einem Drittel der Betriebsräte. Schuld daran ist auch die schlechter gewordene Kommunikation im Vergleich zu vergangenem Herbst. Befragte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich gaben an, dass die Krise sich negativ auf ihren Betrieb ausgewirkt hat – erschwerte Arbeitsbedingungen und höherer Arbeitsdruck.

Hierbei ist die Einbindung der Betriebsräte laut Studie am schwächsten ausgeprägt. Neben dem Tourismus wurde vor allem die Verkehrs- und Transportbranche stark von der Krise gebeutelt. Fast zwei Drittel der befragten Betriebsräte in dieser Branche gaben negative Krisenfolgen an.

Interessenausgleich durch Betriebsrat

Im Arbeitsverfassungsgesetz (§ 40) ist verankert, dass in jedem Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern ein Betriebsrat zu gründen ist. „Der gewählte Betriebsrat hat die wirtschaftlichen, sozialen und gesundheitlichen Interessen gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten – das ist ein demokratischer sowie interessenpolitischer Prozess, der sich bewährt hat.“, erklärte Goach. Der AK-Präsident zeigte auch einen besonderen Paragrafen (§ 45) auf, der oftmals vergessen wird: „In Betrieben mit mindestens 20 Arbeitnehmern, in dem sich trotz Aufforderung nach zwei Wochen kein Betriebsrat findet, kann der ÖGB oder die Arbeiterkammer einen Betriebsrat als Vertretung einsetzen“.

ÖGB-Landesvorsitzender Hermann Lipitsch unterstreicht, dass Betriebsräte ein wesentliches und wichtiges demokratische Mitbestimmungsinstrument auf betrieblicher Ebene sind. „Betriebsräte müssen in allen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Fragen von den Betriebsinhabern und der Geschäftsführung eingebunden werden. Gerade in der Krise wurde wieder deutlich, wie wichtig es ist, wenn Betriebsräte für alle Kolleginnen und Kollegen gemeinsame Lösungen ausverhandeln und nicht jeder auf sich allein gestellt ist“, betont Lipitsch.

In Kärnten gibt es 419 Betriebsratskörperschaften und 3.442 Betriebsräte (2.310 männlich, 1.132 weiblich). Der ÖGB Kärnten vertritt 70.792 Mitglieder (44.190 männlich, 26.602 weiblich). „Mit der derzeit ausgespielten Betriebsräte-Kampagne wollen wir die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu animieren, die demokratische Mitbestimmung in ihrem betrieblichen Umfeld auszubauen, denn die Praxis zeigt ganz deutlich, dass es mit Betriebsräten einfach besser geht“, so Lipitsch.

Mehrwert des Betriebsrates:
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050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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