AK und Land Kärnten: Betriebskosten-Check von 1.500 Kärntnern genutzt

Von Mai bis Ende Juli 2018 bot die AK Kärnten mit Unterstützung des Landes eine kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Heizkostenabrechnungen an.

Klagenfurt (OTS) Unter dem Motto „Betriebskosten: Wir blicken durch!“ boten AK und Land Kärnten heuer zum fünften Mal die kostenlose Überprüfung der Betriebs- und Jahreskostenabrechnungen bei Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie Eigentumswohnungen an. Das Land unterstützte die Aktion mit 20.000 Euro. Die Aktion fand von 2. Mai bis 31. Juli statt. 1.490 Mieter ließen sich von den AK-Mietrechtsexperten beraten. In 1.060 Fällen konnte im persönlichen bzw. telefonischen Erstgespräch eine positive Erledigung erreicht werden. In 430 Fällen (fast 29 Prozent) hat die AK schriftlich Einspruch beim Vermieter bzw. Hausverwalter erhoben, um Einsicht in die Belegsammlung zu bekommen oder es wurde auf eine fehlerhafte Betriebskostenabrechnung hingewiesen. Weitere Interventionen seitens der AK waren in 26 Fällen, also rund sechs Prozent, notwendig.  

Goach: „AK verhilft Mietern zu ihrem Recht“

„Unsere Experten prüfen die Rechtmäßigkeit der Abrechnung, decken Fehler auf und verhelfen den Mietern zu ihrem Recht“, so AK-Präsident Günther Goach und betont: „Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Beratungen von 1.394 auf 1.490 – also um sechs Prozent. Goach hebt hervor: „Durch die jährliche Erhöhung der Miet- und Betriebskosten und die hohen Wohnkosten, kommen viele Mieter an ihre finanzielle Existenz. Die AK ist die einzige kostenlose Anlaufstelle in Kärnten, die allen Mietern in diesen Fragen Auskunft gibt. Unsere Experten sind jährlich mit knapp 11.000 Anfragen zum Miet- und Wohnrecht konfrontiert.“

Schaunig: „Wichtige Beratungsstelle“

„Jahr für Jahr steigende Anzahl an Beratungen im Rahmen des Betriebskostenchecks zeigt, wie wichtig diese Beratungsleistung ist, die wir als Land Kärnten gemeinsam mit der AK Kärnten anbieten. Das Thema Wohnkosten hat für mich hohe Priorität. Es ist uns gelungen,  durch vorzeitige begünstigte Rückzahlung der Wohnbaudarlehen, Laufzeitverlängerungen und den Einsatz von Eigenmitteln von Seiten der Bauvereinigungen die Mieten im gemeinnützigen Wohnbau massiv zu senken, sodass Kärnten gemeinsam mit dem Burgenland das niedrigste Mieten-Niveau Österreichs aufweist. Nunmehr wären österreichweite Schritte zu einer generellen Mietenreduktion nötig. Zu erzielen wäre dies etwa über eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten“, sagt Wohnbaureferentin LHStv. Gaby Schaunig.

„Wohnen darf nicht zum Luxus werden!“

In Kärnten sind die Miet- inklusive Betriebskosten pro Quadratmeter von 4,76 im Jahr 2007 auf 6,03 Euro im Jahr 2017 (lt. Statistik Austria) gestiegen – also um fast 27 Prozent. Das Medianeinkommen stieg im Vergleich um 21,5 Prozent. „Wohnen darf nicht zum Luxus werden! Der gemeinnützige Wohnbau muss sich vor allem auf leistbare kleinere und mittlere Wohnungen fokussieren um heimische Mieter zu entlasten“, fordert Goach. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass Förderungen vom Land so unbürokratisch wie möglich ausfallen müssen, um Hürden für die Antragssteller zu vermeiden. 

Zum Schutz und zur Unterstützung heimischer Mieter fordert die AK:

  • Eine Abschaffung der Mehrwertsteuer auf Mieten.
  • Die Genossenschaften müssen verstärkt in kleinere Wohnungen für Singles und Jungfamilien bis 50 Quadratmeter investieren, um hohe Mieten für Privatwohnungen zu senken.
  • Ausbau der Schlichtungsstellen: Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter können derzeit nur in Klagenfurt und Villach kostengünstig gelöst werden. Fälle aus übrigen Bezirken landen vor dem Bezirksgericht. 
  • Der Verkauf von Wohnbaudarlehen muss gesetzlich verboten werden.
  • Eine Mietpreisobergrenze muss bundesweit eingeführt werden, welche sich zwar am Richtwertmietzins orientieren kann, aber mit definierten Zu- und Abschlägen.
  • Annuitätensprünge abfedern: Privatisierte Wohnbaugenossenschaften sind aufgefordert, die Laufzeit der Darlehen zu verlängern, damit es nicht zu Mieterhöhungen kommt.
  • Einheitlicher Betriebskostenkatalog: Grundsteuer und Versicherungskosten sind keine Kosten des Betriebes einer Liegenschaft. Sie sollen als Vermögenssteuer bzw. Aufwand für Reparaturkosten bzw. Absicherung des Haftungsrisikos von Vermietern bezahlt werden.
  • Einfache und transparente Mietzinsbildung: Das derzeit geltende Richtwertsystem soll mit einer klaren gesetzlichen Definition bzw. Begrenzung der Zuschläge als Grundlage für die Berechnung dienen. Der Vermieter soll verpflichtet werden, dem Mieter das Doppelte der gesetzwidrig vereinnahmten Mieten zurückzuzahlen.
  • Anhebung der Mindestbefristungsdauer: Die Mindestbefristung von Wohnungsmietverträgen muss von drei auf fünf Jahre angehoben werden. Bei einem befristeten Mietverhältnis muss die Miete (für alle Wohnungen) gesetzlich um 25 Prozent reduziert werden.
  • Warnpflicht des Vermieters vor Vertragsablauf: Der Vermieter soll mindestens drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich bekanntgeben, dass er am Ende der Befristung festhalten möchte. Unterlässt er dies, soll der Mietvertrag um drei Jahre verlängert gelten.
  • Verpflichtende Mieterversammlungen, um Mieter- und Vermieterkonflikte zu mindern.
  • Guthaben vom Vormieter übernehmen: Nur in den wenigsten Fällen kann ein Nachmieter ein Guthaben, das der Vormieter aufgebaut hat, lukrieren.  Im Vergleich: Die Nachzahlungen/Guthaben aus der Heizkostenabrechnung „folgen“ dem Mieter bzw. Wärmeabnehmer in die neue Wohnung. Die gleiche Verrechnungsmodalität wäre fair.
  • Mieter von Maklerprovisionen gesetzlich befreien.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Kärnten
Ferdinand Hafner
050 477 – 2401
f.hafner@akktn.at
kaernten.arbeiterkammer.at

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