AK Niederösterreich: Busfahrer haftet nicht für Verspätung

AK-Präsident Markus Wieser: „Arbeitgeber kündigte Chauffeur und wollte ihn für Verspätung auch noch zur Kasse bitten“ / Vor Gericht 4.500 Euro für Lenker eingeklagt

St. Pölten (OTS) Zur Kasse bitten wollte ein Busunternehmen aus dem Bezirk Baden einen Chauffeur. Dieser war unverschuldet in einen Stau geraten und hatte deshalb Verspätung. Den Preisabschlag für die Fahrgäste sollte nach Ansicht des Unternehmens der Fahrer selbst bezahlen. Doch damit nicht genug: Nach der Kündigung blieb die Firma dem Busfahrer 4.500 Euro schuldig. Er wandte sich an die AK. „Wir haben die Summe vor Gericht eingeklagt. Auch die Haftung des Busfahrers für die Verspätung war juristisch nicht haltbar“, erklärt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Denn im Gesetz steht, dass ein Arbeitnehmer nur für etwas haften kann, was er auch verschuldet hat. 

Der 49-jährige Busfahrer war mit dem von ihm gelenkten Fernbus in einen Stau geraten. Daher kamen die Passagiere verspätet in Bratislava an und verlangten einen Preisabschlag. Diesen wollte der Arbeitgeber nach der Kündigung auf den Arbeitnehmer abwälzen. Deshalb wandte sich der Busfahrer an die AK-Bezirksstelle Baden. Da er genaue Arbeitszeitaufzeichnungen geführt hatte, konnte die AK Niederösterreich seine offenen Forderungen genau berechnen: Inklusive Überstunden, Zulagen und Urlaubsersatzleistung waren das rund 4.500 Euro. Die AK intervenierte, doch das Unternehmen wollte weiterhin nicht zahlen. Die AK Niederösterreich klagte daraufhin die Ansprüche des Busfahrers vor Gericht ein. Gegen den vom Gericht übermittelten Zahlungsbefehl erhob das Unternehmen keinen Einspruch. Allerdings musste eine Exekution durchgeführt werden, damit der Busfahrer schließlich sein Geld erhielt. „Durch den Rechtsschutz der Arbeiterkammer konnten wir sicherstellen, dass der Mann seine berechtigten Ansprüche erhält“, so Wieser.

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