AK: Krisenpflegeeltern müssen vor Gericht um Kinderbetreuungsgeld kämpfen

Anderl: „Krisenpflegeeltern leisten Großes. Familienministerin säumig bei angekündigter Reparatur des Gesetzes“

Wien (OTS) Arbeiterkammer Präsidentin Renate Anderl kritisiert, dass Krisenpflegeeltern nach wie vor um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen müssen: „Die Arbeiterkammer vertritt jetzt mehrere Eltern vor Gericht. Dabei hat Familienministerin Juliane Bogner-Strauß Ende September angekündigt, das Gesetz bis Ende des Jahres zu reparieren! Krisenpflegeeltern leisten Großes. Ich frage mich, warum die Eltern jetzt trotzdem vor Gericht um das Kinderbetreuungsgeld kämpfen müssen?“ Das Geld, das Krisenpflegeeltern bekommen, sei allein nicht ausreichend, sagt Anderl: „Damit sollen in erster Linie der Lebensunterhalt des Pflegekindes und der erhöhte Aufwand abgedeckt werden, der zur Betreuung von Kindern, die aus schwierigen Familienverhältnissen kommen, nötig ist. Für den Lebensunterhalt der Krisenpflegeeltern ist in den ersten Lebensjahren eines Kindes das Kinderbetreuungsgeld vorgesehen.“

Toni (Name geändert) kam im zarten Alter von neun Monaten in die Obhut von Krisenpflegemama Birgit S. Was das Kind in seiner Ursprungsfamilie erlebt hat, will Birgit S. nicht schildern. Mittlerweile ist das Kleinkind 18 Monate alt, nennt Birgit S. „Mama“ und S.s Mutter „Oma“ und kann sonst auch schon einige Worte sprechen. Toni läuft auch schon ganz gut. Die Krisenpflegemutter sagt: „Von außen gesehen, würde niemand merken, was Toni in seiner ersten Lebenszeit mitgemacht hat.“ Dazu hat es einiges gebraucht:
Physiotherapie, Logotherapie – und ganz viel Liebe von Pflegemama Birgit S.. Wenn Toni das braucht, wird im Bett der Mutter geschlafen. „Zu Weihnachten bekommt Toni genauso Geschenke wie meine drei leiblichen Kinder: Eine Puppe, ein kleines Wagerl dazu, Bilderbücher – jetzt kann sie sich ja schon ein bisschen länger mit einer Sache beschäftigen -, ein Puzzle, eine Kugelrollbahn.“

Nachdem Toni als Baby zu Birgit S. kam, beantragte sie Kinderbetreuungsgeld. Doch der Antrag wurde abgelehnt. Obwohl Birgit S. dem Kind genauso viel Zuwendung gegeben hat, wie ihren eigenen Kindern. Birgit S. brachte mithilfe der AK Klage dagegen ein. In der Klagebeantwortung argumentierte die Behörde, dass Krisenpflegeelternschaft ja nur auf einen begrenzten Zeitraum ausgelegt sei. Der Unterschied in der Theorie: Krisenpflegeeltern sind nur so lange für das Kind zuständig, bis ein dauerhafter Pflegeplatz gefunden wird oder das Kind zurück in seine Ursprungsfamilie kommen kann. In der Praxis weiß aber niemand, wie lange eine Krisenunterbringung dauert. Sie ist auch zeitlich nicht beschränkt. Im Fall von Toni hat das Kind bereits sein halbes Leben bei Krisenpflegemutter Birgit S. verbracht.

Die AK unterstützt Birgit S. jetzt dabei, vor Gericht ihren Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld geltend zu machen. Präsidentin Renate Anderl sagt: „Die bürokratischen Hürden, die hier in der Vollziehung des Kinderbetreuungsgeldes aufgestellt werden, sind nicht nach-vollziehbar. Das ist ja auch beim ,Papamonat‘ unbegreiflich, dass Eltern das Geld nicht bekommen, solange Mutter und Kind im Spital sind. Das Familienministerium könnte mit einem entsprechenden Erlass in beiden Fällen ganz leicht Abhilfe schaffen.“

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