AK Klein zu Standortentwicklungsgesetz: Zurück an den Start

Ohne ausreichende Bürgerbeteiligung geht es nicht. Die AK schlägt drei Punkte für schnellere Verfahren vor.

Wien (OTS) - „Schnellere Genehmigungsverfahren für Großprojekte sind wichtig. Doch der vorliegende Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz bringt keine sinnvolle Lösung. Die brachiale Methode, Projektanträge nach einem Jahr einfach automatisch – unabhängig von Verbesserungsbedarf und -möglichkeiten – zu bewilligen, wird nur zu suboptimalen Umsetzungen oder dazu führen, dass es Widerstand auf anderem als dem Verfahrensweg geben wird“, sagt AK Direktor Christoph Klein. Die AK empfiehlt, den Entwurf zurückzuziehen. „Ich rate der Regierung dringend, zunächst den Dialog mit allen gesellschaftlichen Gruppen und den Sozialpartnern zu suchen, wenn es um so wichtige Weichenstellungen für die Zukunft unseres Landes geht“, so Klein. „Damit künftig über wichtige Infrastruktur-Projekte schneller entschieden wird, muss man an vielen Schrauben drehen.“

Abgestimmte Infrastrukturplanungen des Bundes
So fehlt seit Jahren eine verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern: Die sollte, abseits von konkreten Projekten, die Grundlinien der Verkehrs- und Infrastrukturpolitik in Österreich für die nächsten Jahre festlegen und durch eine Umwelt-und Raumverträglichkeitsprüfung mit Bürgerbeteiligung legitimieren. „Bei uns wird jahrelang um die 3. Piste am Flughafen Schwechat gestritten. In der Schweiz gibt es längst einen Plan, der die gesamte Schweizer Luftfahrt für die nächsten 15-20 Jahre im Blick hat. Über Einzelprojekte, wie etwa neue Pisten, kann in diesem Rahmen schneller entschieden werden“, sagt Klein.

Überalterte Materien-Gesetze modernisieren
Die sogenannten „Materien-Gesetze“ wie das Eisenbahngesetz, das Luftfahrtgesetz, das Bundesstraßengesetz oder das Starkstromwegegesetz müssen modernisiert und konkretisiert werden. Wenn verbindliche Vorgaben etwa zum Umweltschutz in diesen Gesetzen fehlen, muss für jede neue Stromtrasse alles neu verhandelt werden. Das ist ein Grund, warum das Verfahren um die 380KV-Leitung bei Salzburg schon neun Jahre dauert.
Das Luftfahrtgesetz, das die Grundlage für die Genehmigung der 3. Piste ist, stammt in den relevanten Teilen aus dem Jahr 1957. „Da wird auch jedem Laien klar, dass endlich zeitgemäße klare Richtlinien etwa zum Lärm- und Anrainerschutz formuliert werden müssen. Dann kann auch ein Genehmigungsverfahren schneller laufen“, so Klein.

Gute Personalausstattung für wichtige Verfahren
Außerdem fordert der AK Direktor, dass die Fachbehörden etwa in den Ländern, die einzelne Großprojekte betreuen, für diese Verfahren auch mit ausreichenden Ressourcen ausgestattet werden. „Da geht es um zukunftsweisende Entscheidungen von großer Bedeutung für die Unternehmen und die Arbeitsplätze im Land. Dafür muss ausreichend gut geschultes Personal abgestellt werden“, so Klein.

Die AK lehnt in Ihrer Stellungnahme den Entwurf zum Standortentwicklungsgesetz ab:
1. Die österreichische Verfassung garantiert den Menschen in Österreich eine umfassende Überprüfung vor Gericht, ob ihre Rechte als Anrainer durch Großprojekte verletzt werden. Diese verfassungsrechtliche Garantie hat einen hohen Stellenwert und kann nicht einfach durch ein Bundesgesetz ausgehebelt werden.
2. Der Gesetzentwurf sieht vor: Wenn die Bundesregierung einem Projekt ein „öffentliches Interesse“ zuordnet, läuft eine Ein-Jahresfrist. Wenn diese ohne abgeschlossenes Verfahren endet, kann gebaut werden. Die AK warnt dringend davor: Das eröffnet dem Betreiber die Möglichkeit, auf Zeit zu setzen. Damit könnten für Umwelt und Anrainer wichtige Modifikationen eines Projekts wie etwa ein Nachtflugverbot für einen Flughafen unter den Tisch fallen.
3. Die EU-Richtlinie zur Umweltverträglichkeitsprüfung verlangt, dass bei Großprojekten deren Auswirkung auf die Umwelt geprüft werden und bei der Entscheidung über ein Großprojekt berücksichtigt werden. Das wird durch den Genehmigungsautomatismus per Fristablauf faktisch unmöglich gemacht; der Entwurf ist also nicht nur verfassungs-, sondern auch europarechtswidrig.
4. Es fehlt eine klare Definition, was ein wichtiges Projekt ist: Vom Flughafen bis zur Formel1-Rennstrecke ist theoretisch alles möglich. Festgelegt wird das dann hinter verschlossenen Türen. Aus AK-Sicht muss es um öffentliche Infrastrukturprojekte gehen. Und die Öffentlichkeit muss einbezogen werden. Dazu gehören auf jeden Fall die Länder, die Gemeinden und die Sozialpartner.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Wien
Peter Mitterhuber
(+43-1) 501 65-12347
peter.mitterhuber@akwien.at
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