AK-Kalliauer: Weg mit den Hürden beim Zugang zur Schwerarbeitspension für Pflegekräfte!

Linz (OTS) Pflegekräfte leisten wertvolle Arbeit für die Gesellschaft. Ihre Arbeit ist körperlich und seelisch belastend. Trotzdem ist für sie der Zugang zur Schwerarbeitspension faktisch kaum möglich. „Die Regierung muss die Ungerechtigkeiten und bürokratischen Hürden für diese Berufsgruppe beim Zugang zur Schwerarbeitspension endlich beseitigen!“, fordert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Was ist Schwerarbeit, was nicht? Das ist in der Schwerarbeitsverordnung geregelt. Die Arbeiterkammer Oberösterreich sieht hier gerade im Zusammenhang mit den Pflegeberufen erheblichen Verbesserungsbedarf. So können etwa Pflegekräfte, die Nachtdienste leisten, nur unter bestimmten Bedingungen Schwerarbeitsmonate erwerben. Nämlich wenn sie im Monat mindestens sechs Nachtdienste (sechs Stunden zwischen 22 und 6 Uhr) in einem Schicht- und Wechseldienstsystem erbringen. Pflegekräfte, die ausschließlich Nachtdienste leisten, fallen – weil kein Schichtwechsel – nicht unter diese Bestimmung. Obwohl unzählige wissenschaftliche Studien die gesundheitsgefährdende Wirkung von Nachtarbeit belegen, hat sich die Sozialministerin bisher nicht dazu bewegen lassen, diese Schildbürger-Regelung zu ändern.

Eine weitere Hürde ist der Kalorienverbrauch. Schwere körperliche Arbeit leisten nach der Schwerarbeitsregelung Frauen, die an einem Arbeitstag mindestens 1.400 Arbeitskalorien verbrauchen, und Männer, die an einem Arbeitstag mindestens 2.000 Arbeitskalorien verbrauchen. Pflegekräfte, die diesen Kalorienverbrauch an einem Tag erreichen, scheitern dennoch oft beim Zugang zur Schwerarbeitspension. Denn es werden nur jene Monate herangezogen, in denen der Kalorienverbrauch an mindestens 15 Tagen erreicht wird. „Das strikte Beharren auf 15 Arbeitstage ist für die Pflegekräfte höchst ungerecht und gehört schleunigst saniert“, kritisiert Kalliauer. In der Praxis kommt es nämlich oft vor, dass Arbeitnehmer/-innen mit Zwölf-Stunden-Diensten auf den ganzen Monat gerechnet zwar „kalorienmäßig schwerer“ arbeiten als jene mit Acht-Stunden-Diensten, aber die 15 Tage nicht erreichen und deshalb keinen Anspruch auf Schwerarbeitspension haben.

Und noch eine Ungerechtigkeit tut sich bei der Berücksichtigung von psychischen Belastungen auf. Nach der Schwerarbeitsverordnung werden psychische Belastungen ausschließlich bei der berufsbedingten Pflege von Schwererkrankten berücksichtigt. Es sind hier vor allem Pflegekräfte in der Hospiz- oder Palliativmedizin (und Tätigkeiten mit ähnlichen Belastungen) sowie in der Altenbetreuung erfasst. Die aktuelle Verordnung schränkt den Kreis ein auf Pflegekräfte, die überwiegend Menschen mit Pflegestufe 5 pflegen. Die Praxis zeigt aber, dass vor allem die Betreuung von Menschen der Pflegestufen 3 und 4 für die Pflegekräfte besonders psychisch anspruchsvoll ist. Außerdem ist die Eingrenzung der Pflegefälle in der Verordnung viel zu eng: So ist es nicht einzusehen, dass hier nur die psychische Belastung durch die Arbeit an den zu Pflegenden gewertet wird. Ebenfalls psychisch sehr belastende Gespräche mit Angehörigen werden nicht berücksichtigt.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger, MSc
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
andrea.heimberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen