AK fordert: Keine Gentechnik-Lebensmittel ohne Risikobewertung und Kennzeichnung

Vorsorge im Sinne der KonsumentInnen muss bei Marktzulassung von gentechnisch produzierten Lebensmitteln entscheidend sein.

Wien (OTS) „Lebensmittel, die mit Gentechnik hergestellt werden, müssen auch wie solche bewertet und kontrolliert werden. Das muss auch für neue Verfahren gelten“, fordert AK Umweltexpertin Iris Strutzmann. Das Vorsorgeprinzip muss auch bei den sogenannten „Neuen Züchtungstechniken“ gesichert sein. Die Risiken für die menschliche Gesundheit, den Tierschutz und die Umwelt müssen auch bei diesen neuen Techniken vor einer Marktzulassung im Zuge einer umfassenden Risikobewertung beurteilt werden. „Das sind wir den Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich schuldig, die mit großer Mehrheit den gentechnisch veränderten Lebensmitteln kritisch gegenüberstehen“, so Strutzmann. Die AK fordert die Gesundheitsministerin auf, klar im Interesse der Konsumenten und Konsumentinnen dafür Sorge zu tragen, dass es eine ausreichende Kennzeichnung und eine eindeutige Rückverfolgung dieser Produkte gibt. Diese klare Kennzeichnung muss auch im EU-Raum gelten. Daher muss die Ministerin sich auch für eine EU-weite Regelung einsetzen.

Hintergrund ist die Einschätzung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs. Er bewertet, dass viele der sogenannten „Neuen Züchtungstechniken“ nicht als traditionelle Gentechnik zu bewerten sind. „Diese Einschätzung berücksichtigt nicht, dass es hier um die Kombination neuer Zuchttechniken mit Gen-Veränderungen geht“, so Strutzmann. Im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten sowie der Umwelt müssen diese „Neuen Züchtungstechniken“ als das bewertet und behandelt werden, was sie sind: Modernere Formen der Gentechnik.

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