AK: Absage des VfGH zur niederösterreichischen Mindestsicherung hat bundesweit Signalwirkung

Wien (OTS) „Die Absage des Verfassungsgerichtshofs zum Modell der niederösterreichischen Mindestsicherung muss bundesweit für Österreich bedeuten: Es darf keine Ungleichbehandlung nach der Herkunft bei der Mindestsicherung und keine starre Deckelung unabhängig von der Zahl der auf die Mindestsicherung angewiesenen Familienmitglieder geben“, sagt die Leiterin des AK Bereichs Soziales, Alice Kundtner. Mit seiner Entscheidung hat der Verfassungsgerichtshof dem Modell eine Absage erteilt, das die Bundesregierung bei der Mindestsicherung bisher favorisiert hat. „Die Konsequenz aus dem heutigen Urteil ist klar“, so Kundtner. „Es muss eine bundesweit einheitliche Regelung geben, die den Gedanken der Armutsvermeidung konsequent und verfassungskonform verwirklicht.“

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