AGES: Geflügelpest in der Steiermark nachgewiesen

Positiver Nachweis in Hobbybetrieb / Geflügelpest für den Menschen nicht gefährlich / Keine Übertragung durch Lebensmittel

Wien (OTS) Am 9.11.2022 hat die AGES einen Ausbruch von Geflügelpest in der Steiermark bestätigt: Bei mehreren Tieren (Hühnern und Gänsen) im Bezirk Graz-Umgebung wurde das Aviäre Influenza-Virus, Subtyp H5N1, nachgewiesen. Dieser Subtyp ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen. Die Ursache der Einschleppung wird derzeit untersucht. Im aktuellen Seuchengeschehen sind Erkrankungen nach Infektionen mit H5N1 in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Schutz- und eine Überwachungszone eingerichtet. In diesen Zonen werden geflügelhaltende Betriebe amtstierärztlich kontrolliert.

Geflügelhalter:innen sollten besonders auf die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen achten: Direkte und indirekte Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden. Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Für die Früherkennung und die Verhinderung einer weiteren Ausbreitung müssen alle tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögel und Greifvögel bei der lokal zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) gemeldet werden.

Aus gegebenem Anlass wird auch darauf hingewiesen, dass jede Geflügelhaltung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

Informationen des Gesundheitsministeriums zur Geflügelpest
Informationen der AGES zur Geflügelpest
Meldung der Geflügelhaltung im Verbrauchergesundheitsinformationssystem (VIS)

Rückfragen & Kontakt:

AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Fachbereich Risikokommunikation
+43 (0)50 555-25000
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