Abfertigung verweigert – AK musste Exekutor einschalten, damit Arbeitnehmer die zustehenden 37.000 Euro bekam

Linz (OTS) - Immer wieder versuchen Arbeitgeber, langjährige Mitarbeiter/-innen um die zustehende Abfertigung zu prellen. Oft geht es dabei um sehr hohe Beträge. In einem besonders aufwändigen Fall konnte die Arbeiterkammer mehr als 37.000 Euro für einen Arbeitnehmer erstreiten. 

 

Mehr als 14 Jahre lang war der Mann bei einer Elektronikfirma im Bezirk Linz-Land beschäftigt, zuletzt als Bereichsleiter. Dann wurde er vom Arbeitgeber gekündigt. Die zustehende Abfertigung wurde zwar abgerechnet, aber nie ausgezahlt. Deshalb wandte sich der Arbeitnehmer um Hilfe an die AK. Als diese intervenierte, sagte der Arbeitgeber zwar schriftlich die Zahlung der offenen Ansprüche zu. Auf das Geld wartete der Ex-Mitarbeiter aber weiterhin vergeblich.

 

Also ging die AK vor Gericht. Dort wiederholte sich das gleiche Spiel: Der Arbeitergeber erhob keinen Einspruch gegen die Forderung, wurde zur Zahlung verurteilt, zahlte aber nicht. Der AK blieb nichts anderes übrig, als einen Exekutionsantrag zu stellen. Der Exekutor musste Wertgegenstände des Arbeitgebers pfänden und versteigern, um daraus die Ansprüche des Arbeitnehmers und die Gerichtskosten bestreiten zu können.

 

Nach 15 Jahren im Unternehmen steigt im alten System der Abfertigungsanspruch um zwei Monatsentgelte. Weil der Arbeitnehmer nach genau vierzehneinhalb Jahren gekündigt worden ist, liegt der Verdacht nahe, dass die Kündigung genau aus diesem Grund erfolgt ist. „Solche Fälle tauchen leider immer wieder in unserer Rechtsberatung auf. Dass in diesem Fall der Unternehmer seinem langjährigen Mitarbeiter die Abfertigung zur Gänze vorenthalten wollte, ist aber besonders verwerflich. Es freut mich daher sehr, dass wir unserem Mitglied zu seinem Geld verhelfen konnten“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dir.-Stv.in Andrea Heimberger
Leitung Kommunikation
+43 (0)664/82 37 988
andrea.heimberger@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen