68. Städtetag: Resolution einstimmig beschlossen | PID Presse

Feldkirch/Wien (OTS/RK) In der Vollversammlung des Österreichischen Städtetages wurde heute die Resolution an den 68. Österreichischen Städtetag einstimmig, also mit den Stimmen aller Fraktionen des Österreichischen Städtebundes, beschlossen.

Die Resolution dient dem Österreichischen Städtebund als Grundlage für konkrete Verhandlungen mit Bund und Ländern. Hier die wichtigsten Punkte der Resolution, die im Wortlaut unter www.staedtetag.at zu finden ist:

o Kommunales Mitentscheidungsrecht in allen Angelegenheiten, die
Einfluss auf die Kompetenzen und Finanzen der Städte und urbanen
Gemeinden entwickeln.

o Eine Absicherung der Kommunalen Daseinsvorsorge, die auch weiterhin
nach Kriterien der Versorgungssicherheit, sozialer Erreichbarkeit,
Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit gemäß den Sustainable
Developtment Goals (SDGs) selbst erfüllen dürfen und auch bei
Ausgliederungen der öffentliche Auftrag gewährleistet bleibt.
Wichtige Investitionen in die Daseinsvorsorge und Zukunftsbereiche
dürfen nicht auf die Kriterien im Fiskalpakt sowie Stabilitäts- und
Wachstumspakt angerechnet werden.

o Wohnen: Die Wohnbauförderung hat in Österreich eine lange Tradition
und stellt eine wesentliche Säule des sozialen Zusammenhalts dar. Da
sich der soziale Wohnbau nicht auf sozial- und einkommensschwache
Gruppen beschränkt, findet eine soziale Durchmischung statt, eine
Ghettoisierung in Österreichs Städten wird dadurch verhindert. Die
Bundesregierung soll dafür eintreten, dass die EU-Mitgliedsstaaten
auch weiterin die Kriterien für sozialen Wohnbau selbst definieren,
die Beschränkung auf benachteiligte oder schwächere
Bevölkerungsgruppen ist aufzuheben.

o Kommunale Finanzen: Die Abgabenquote soll laut Bundeseregierung in
Richtung 40 gesenkt werden. Weniger Einnahmen bedeuten aber auch
weniger Ertragsanteile für Städte und Gemeinden. Bei einer
Steuerreduktion von 10 Mrd. Euro bedeutet das einen Rückgang von
Ertragsanteilen von ca. 1 Mrd. Euro. Generell gilt: jede Veränderung
des bestehenden Finanzausgleichs, der die Verteilung der Geldmittel
zwischen Bund, Ländern und Gemeinden regelt, hat direkte Auswirkungen
und ist unbedingt mit den Vertretern und Vertreterinnen der Länder,
Städte und Gemeinden vorab und zeitgerecht neu zu verhandeln.

o Pflege: Einrichtung einer Arbeitsgruppe zwischen Bund, Ländern,
Städten und Gemeinden unter Einbeziehung der Sozialpartner. Nur unter
Einbezug aller „Stakeholder“ ist eine Vereinheitlichung und
Vereinfachung des Systems umsetzbar. Die Pflege ist solidarisch zu
finanzieren. Der Pflegefonds ist spätestens ab 2022 in eine stabile,
zweckgebundene Finanzierungslösung überzuführen. Für eine
nachhaltige Finanzierung des Pflegebereiches sind auch alternative
Finanzierungsquellen zu evaluieren. Sowohl die Einführung einer
staatlichen Pflegeversicherung als auch ein steuerbasiertes
Finanzierungsmodell (Weiterentwicklung des Pflegefonds) sind zu
evaluieren.

o Das Pflegegeld ist aufzustocken und jedes Jahr zumindest im Ausmaß
der Inflation zu valorisieren. Grundsätzlich sind jedoch die
Sachleistungen zu bevorzugen. Die Inanspruchnahme von
Pflegeleistungen soll ähnlich der Krankenversicherung laufen.
Pflegedienste erhalten ihre Leistungen aus der Pflegeversicherung
eins zu eins abgegolten. Pflegegeld und Inanspruchnahme von
staatlich (geförderten) Pflegeleistungen sind so stärker miteinander
zu verknüpfen. Derzeit klafft eine Lücke zwischen Pflegegeld und
Leistungen, die damit zugekauft werden können. Es ist auf jeden Fall
eine wünschenswerte Entwicklung, wenn der Bereich der Sachleistungen
in der Pflege ausgebaut wird. In diesem Zusammenhang ist es keine
nachhaltig Strategie, darauf zu setzen, dass ausreichend
Familienangehörige (meistens Frauen) zu Hause bleiben, um zu pflegen.

o Dem Personalmangel in der Pflege ist entgegenzuwirken. Jobs in der
Pflege sind extrem anstrengend und die Menschen, die hier arbeiten,
haben ein erhöhtes Burnout-Risiko. Mehr Wertschätzung für ihre Arbeit
ist nur eine Seite der Medaille. Die andere muss eine Verbesserung
ihrer Arbeitsbedingungen sein. Auch der Lehrberuf Pflege ist
anzudenken.

o Durch den Entfall des Pflegeregresses kommt es zu einer stark
erhöhten Nachfrage nach Heimplätzen. Die stationäre Pflege ist die
teuerste Art der Pflege. Der Grundsatz „mobil vor stationär“ muss
weiterhin Gültigkeit besitzen, vor allem deshalb, weil es die
Betroffenen wollen. Um den Andrang auf die stationären Einrichtungen
einzudämmen, sind die Tageszentren, teilstationären Einrichtungen und
mobilen Dienste, aber auch das Case- und Caremanagement weiter
auszubauen (bei diesem liegen auf Dauer sicherlich sogar
Einsparungspotenziale für andere Teile des Pflegeangebots).

Weitere Forderungen beziehen sich auf die Bereiche Stadt
und Regionalpolitik, Verkehr und Mobilität, Kinderbetreuung und Bildung.

„Städte und Gemeinden müssen als erste Ebene des Staates gesehen werden. Als jene Ebene, die den Bürgerinnen und Bürgern am Nächsten steht und von der konkrete Antworten auf Lösungen des Alltags erwartet werden.

Österreichs Städte können ihrer Rolle nur dann gerecht werden, wenn sie von Bund und Ländern auch wirklich als Partner begriffen werden und alles daran gesetzt wird, sie bei der Erfüllung ihrer unverzichtbaren Aufgaben zu unterstützen“, schließt die Resolution an den 68. Städtetag 2018.

Der 68. Österreichische Städtetag wird morgen, Freitag, fortgesetzt.

Details unter: www.staedtetag.at

Das genaue Programm und weitere Informationen finden Sie unter:
www.staedtetag.at Die RK wird laufend berichten.

Aktuelle Fotos zum Download unter:

https://www.picdrop.de/markuswache/staedtetag+2018

Fotocredit: Markus Wache

(Schluss) hie/sas

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Städtebund, Kommunikation
Saskia Sautner, Tel.: +43 (0) 676 8118 89990
saskia.sautner@staedtebund.gv.at

Presse- und Informationsdienst der Stadt Wien (MA 53)
Elisabeth Hirt, Tel.: 0676/8118 81842
elisabeth.hirt@wien.gv.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.