600 Euro Strafe für Tiervermittlung durch Tierschutzvereine

Klingt absurd, ist aber wahr: Stadt Wien verschickt Strafverfügungen

Wenn nicht einmal Juristen einig sind, wie dieses Gesetz in der Praxis zu verstehen ist, wie soll dann ein Tierhalter oder Tierschutzverein wissen, wie er sich gesetzeskonform verhalten soll?

Jürgen Stadler (Verein Pfotenhilfe)

Wien/Lochen (OTS) - Seit vergangenen Donnerstag trudeln bei Wiener Tierschutzvereinen Strafverfügungen über 600 Euro für das Vermitteln von Tieren über ihre eigene und andere Websites ein. Das neue Tierschutzgesetz verbietet nämlich das „öffentliche Feilbieten“ von Tieren auch im Internet, allerdings mit Ausnahmen, unter anderem für Tierschutzvereine. Warum die Stadt Wien trotzdem derart hohe Strafen von kleinen, meist ehrenamtlich agierenden Vereinen kassieren will, ist unverständlich.

Das verantwortliche BMGF-Tierschutzressort stellte dazu nämlich kürzlich in einer Aussendung klar: „Tierschutzvereine dürfen auch weiterhin Tiere online vermitteln. Gesetzliche Übergangsfrist […] läuft bis zum 1. Juli 2018.“

Anlass ist die Verwirrung über den neuen §8a Tierschutzgesetz: gedacht war dieser um den Welpenimport über’s Internet zu stoppen, beschlossen wurde aber sogar ein Verbot der unentgeltlichen Weitergabe aller Tierarten, jedoch mit Ausnahmen, die jetzt wohl von Vollzugsbehörden und Ministerium unterschiedlich interpretiert werden. „Wenn nicht einmal Juristen einig sind, wie dieses Gesetz in der Praxis zu verstehen ist, wie soll dann ein Tierhalter oder Tierschutzverein wissen, wie er sich gesetzeskonform verhalten soll?“, fragt Jürgen Stadler vom zumindest vorerst nicht bedrohten Tierheim PFOTENHILFE Lochen (OÖ/Sbg. Grenzgebiet). Denn im derzeitigen Gesetzestext sind auch Tierheime nicht ausdrücklich vom Vermittlungsverbot ausgenommen, etwa wenn sie für ein Tier nichts verlangen.

Verzweifelt wenden sich derzeit kleine Vereine ohne eigenes Tierheim an die PFOTENHILFE, weil sie sich durch die ungerechtfertigten und hohen Strafen in ihrer Existenz bedroht fühlen (Strafrahmen 7.500 Euro). Die Vermittlung von Tieren über Internet und soziale Medien ist deren Kernaufgabe und sie verstehen die Welt nicht mehr.

Stadler dazu: „Eine Reparatur dieses Gesetzes ist dringendst nötig und darf nicht auf nach der Wahl verschoben werden, denn hier startet gerade ein Frontalangriff auf ehrenamtlich tätige Organisationen. Und wer soll die ganzen Tiere, die ihre Familie verloren haben, aufnehmen, wenn sie nicht mehr über das Internet vermittelt werden dürfen?“

Rückfragen & Kontakt:

Verein Pfotenhilfe
Jürgen Stadler
+43|677|614 25 226
juergen.stadler@pfotenhilfe.at
www.pfotenhilfe.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen