51. Wiener Gemeinderat (8) | PID Presse

Bericht und Minderheitenbericht zur Untersuchungskommission betreffend „Klärung der Projekt-, Kosten- und Terminentwicklung des KH Nord“

Wien (OTS/RK) GRin Gabriele Mörk (SPÖ) sagte, die Entscheidung, im Norden Wiens ein Spital zu errichten, sei der demographischen Entwicklung Wiens geschuldet. Eine Studie des österreichischen Bundesinstituts für Gesundheitswesen (ÖBIG) aus dem Jahr 2004 habe ein „eklatantes Ungleichgewicht“ in den drei Wiener Versorgungsregionen gezeigt. Das ÖBIG habe zudem einen Bedarf an 843 Betten festgestellt. Diese Studienergebnisse seien ausschlaggebend für die Entscheidung gewesen, ein Spital in dieser Größe zu planen. KAV-Direktor Wetzlinger habe in der Untersuchungskommission (UK) ausgesagt, dass das KH Nord nicht nur „den Ist-Zustand ersetzt, sondern die Leistungsfähigkeit der Versorgungsregion und für ganz Wien ausbaut“. Das Spital solle nun am 1. Juni seine/seinen ersten PatientIn behandeln und im September in Vollbetrieb gehen. Es handle sich um eines der modernsten Spitäler Europas, der medizinische Standard und der PatientInnen-Komfort seien „auf Top-Niveau“. Beides hätten auch „alle ZeugInnen in der UK bestätigt“, so Mörk.

GR Anton Mahdalik (FPÖ) sagte, dass zunächst „alle verwundert waren“, als SPÖ und Grüne eine „Untersuchung gegen sich selbst angestrengt haben“. Weniger verwunderlich sei das Resultat der UK gewesen, nämlich dass sich die Stadtregierung ein gutes Zeugnis ausgestellt habe. Mahdalik sprach die Kostenüberschreitungen beim Bau des Spitals an und sagte, dass in so einem Fall „jeder private Häuslbauer schon drei Mal im Häf’n gewesen und vormals zehn Mal einen Exekutor im Haus gehabt hätte“. Er kritisierte zudem, dass die Stadtregierung jede Schuld für Kosten- und Zeitüberschreitungen von sich weisen würde und sie auf „Manager aus der vierten Reihe“ schiebe. Die SPÖ Wien habe schon ähnliche Probleme bei einigen andere Projekten abgesehen vom KH Nord zu verantworten, so Mahdalik. Er nannte etwa das AKH, das Stadthallenbad, das Ronacher Theater oder die Hauptfeuerwache. „Wenn die SPÖ in Wien ein Projekt angeht, kann man sich sicher sein, dass es doppelt so lange dauert und doppelt so viel kostet, wie veranschlagt“, kritisierte er.

GRin Brigitte Meinhard-Schiebel (Grüne) warf der Opposition vor, Unwahrheiten im Zusammenhang mit dem KH Nord zu verbreiten. So habe sie immer wieder den Verdacht der Korruption angestellt, dieser sei aber nie bewiesen worden. Die Opposition habe nie einen Einsetzungsantrag für eine UK gestellt, obwohl sie das Spitalsprojekt stets kritisiert hatte. Um diese Anschuldigungen zu prüfen, habe die Stadtregierung schließlich das Zepter in die Hand genommen und selbst einen Antrag auf Einsetzung einer UK eingebracht. Meinhard-Schiebel räumte ein, dass die „Errichtungsgeschichte des KH Nord nicht von Anfang an reibungslos verlaufen ist“, das sei aber bei vielen Großbauprojekten so. Auch die Kostenentwicklung sei dabei immer ein Risiko und „nicht statisch“. Die UK sei wichtig gewesen, um das Bauvorhaben nachvollziehbar zu machen. Sie habe zudem Klarheiten gebracht über Korruptionsverdächtigungen, habe mit „haltlosen Vorwürfen“ aufgeräumt. Der Mehrheitsbericht habe dennoch Fragen und Antworten aller Fraktionen berücksichtig, um kein einseitiges Bild zu liefern. Er sei eine „sachliche Darstellung und eine richtungsweisende Zusammenfassung“.

GRin Mag.a Caroline Hungerländer (ÖVP) zog mehrere Schlüsse aus der UK: Zum einen wäre das PPP-Verfahren der Stadt um fast „eine halbe Milliarde Euro günstiger gekommen“ als die tatsächlichen Kosten. Zum anderen sei zum Vorschein gekommen, dass die offizielle Begründung für den Abbruch des PPP-Verfahrens haltlos gewesen sei. Die Stadtregierung habe argumentiert, dass die Europäische Investitionsband vom PPP-Modell nicht überzeugt gewesen sei und dass es unterschiedliche Vorstellungen zum Preis gegeben hätte. Dabei habe es überhaupt keine Vergleichsrechnung gegeben. Außerdem sei in der UK herausgekommen, dass die damalige zuständige Stadträtin den Vorschlägen des KAV-Managements gefolgt sei, ohne selbst die Eignung der Finanzierung zu prüfen. „So sieht die Wahrnehmung politischer Verantwortung nicht aus“, sagte Hungerländer. Sie sprach auch die Grundstückswahl an: Dieses sei „zu groß, zu teuer und auch kontaminiert“ gewesen. Außerdem sei der Standort nicht optimal gewählt worden. Aussagen von ZeugInnen bestätigten zudem, dass keine Notwendigkeit für eine große Parkanlage am Areal des Spitals bestanden habe und auch der steigende Bedarf an Betten habe nicht bestätigt werden können. Die ÖVP habe einige Schlüsse aus der UK ziehen können, die Hungerländer in Form eines Antrags im Gemeinderat als Forderungen einbrachte. Dazu zählen u.a. Verhaltensvorschriften für den Bürgermeister und Amtsführende StadträtInnen bei Großbauprojekten, die Stärkung von Kontrollstrukturen innerhalb der Stadtverwaltung sowie die Stärkung der Transparenz über Kosten- und Terminentwicklungen an den Gemeinderat; die Ausweitung der für den KAV angedachten Baumanagementgesellschaft auf alle Bauprojekte der Stadt; Neuregelung von Bewertungskommissionen; die Reform der Bestimmungen der UK hinsichtlich Stärkung der Minderheitenrechte.

GR Mag. Gerhard Spitzer (SPÖ) ließ die Grundstückswahl Revue passieren: Die Grundstückssuche habe 2005 begonnen, 2004 sei ein Arbeitskreis dazu einberufen worden. Die MA 21B habe geeignete Grundstücke im 21. Bezirk aufgelistet und sei zum Ergebnis gekommen, dass nur zwei Grundstücke in Frage kämen, wolle man das Spital „rasch“ umsetzen. Das Kontrollamt habe das Verfahren damals als „ordnungsgemäß, plausibel und nachvollziehbar“ beurteilt. Im Zuge weiterer Verfahren sei man zum Schluss gekommen, dass das Grundstück auf dem ehemaligen ÖBB-Areal am geeignetsten für den Bau des Spitals sei. Auch der Preis für das Grundstück sei angemessen gewesen. Nachdem die Verhandlungen mit dem Konsortium geplatzt waren, habe der KAV das Grundstück kaufen können. Dieser Kauf sei laut Spitzer im Gemeinderat einstimmig beschlossen worden. Und auch das Kontrollamt habe die Vorgehensweise für in Ordnung befunden. ZeugInnen der UK haben zudem bestätigt, dass aufgrund der Standortwahl keine Beeinträchtigung für PatientInnen zu erwarten sei. Die Fläche sei weder im Verdachtsflächenkataster noch im sogenannten Altlastenatlas registriert. Das Grundstück sei laut Spitzer das „bestmögliche in jeder Hinsicht“.

(Forts.) sep

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