5.000 Euro für Arbeitnehmer erkämpft, weitere Ansprüche verfallen – AK fordert Abschaffung kurzer Verfallsfristen

Linz (OTS) - Einem Arbeitnehmer aus dem Bezirk Gmunden waren bei der Endabrechnung von seinem Chef widerrechtlich 5.600 Euro abgezogen worden. Die AK OÖ erkämpfte für ihn eine Nachzahlung von 5.000 Euro. Die AK-Experten stellten aber fest, dass dem Mann noch viel mehr Geld vorenthalten worden war. Da die Verfallsfrist im betreffenden Kollektivvertrag nur vier Monate beträgt, konnte das Geld nicht mehr für ihn einklagt werden. „Durch derart kurze Verfallsfristen verlieren die Arbeitnehmer in Summe Millionen an Entgelten für Arbeit, die sie bereits erbracht haben. Das ist sittenwidrig“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Er fordert, Verfallsfristen von unter drei Jahren abzuschaffen.

 

Von April 2014 bis November 2015 war ein Arbeitnehmer in einem Hotel im Salzkammergut  beschäftigt gewesen. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses wandte er sich an die AK, weil ihm bei der Endabrechnung wegen eines angeblich von ihm verursachten Schadens mehr als 5.600 Euro abgezogen worden waren. Völlig zu Unrecht, meinte die AK, ging für den Mann vor Gericht und erreichte auch durch einen Vergleich die Rücküberweisung von 5.000 Euro.

 

Die AK-Experten hatten aber festgestellt, dass dem Mann noch viel mehr Geld vorenthalten worden war. Er hatte eine Überstundenpauschale bezogen, aber Mehrstunden geleistet, die weit über das durch die Pauschale abgedeckte Ausmaß hinausgingen. Allein im Jahr 2014 waren das 162 unbezahlte Überstunden gewesen. Da er das Entgelt dafür aber nie geltend gemacht hatte und die Verfallsfrist im betreffenden Kollektivvertrag nur vier Monate beträgt, konnte die AK das Geld nicht mehr für ihn einklagen. Dabei wären seine Chancen es zu bekommen, aufgrund seiner genauen Arbeitsaufzeichnungen ausgezeichnet gewesen. Insgesamt verlor er so 5.616 Euro.

 

Leider ist das kein Einzelfall. Durch kurze Verfallsfristen für nichtbezahltes Entgelt in manchen Kollektivverträgen verlieren Arbeitnehmer/-innen Millionen. AK und ÖGB kämpfen daher seit 2014 für deren Abschaffung per Gesetz. Eine parlamentarische Bürgerinitiative wurde von 25.000 Menschen unterstützt, brachte aber bisher nicht den gewünschten Erfolg.

Nun bringt ein Gutachten der renommierten Arbeitsrechtsprofessoren Walter Pfeil und Elias Felten Rückenwind für die Bemühungen der AK. Im neuen Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz(LSD-BG) wurde nämlich Unterentlohnung unter Strafe gestellt. Die Frist zur Verfolgung von Unterentlohnung beträgt nach diesem Gesetz drei Jahre ab Fälligkeit des Entgelts. In vielen Fällen kann aber die Unterentlohnung schon lange vor diesen drei Jahren nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden, weil die Ansprüche aufgrund kürzer Verfallsbestimmungen in den Kollektivverträgen verfallen sind. Das sehen die beiden Experten in klaren Widerspruch zur beabsichtigten abschreckenden Wirkung des Gesetzes und plädieren daher für die Abschaffung der Verfallsfristen.

„Mit diesem Gutachten im Rücken werden wir nun gemeinsam mit dem ÖGB den Druck auf den Gesetzgeber erhöhen, die kurzen Verfallsfristen abzuschaffen“, erklärt der AK-Präsident.

Rückfragen & Kontakt:

Arbeiterkammer Oberösterreich, Kommunikation
Dr. Walter Sturm
0664 54 55 984
walter.sturm@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at



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