34.Landtag (3) | PID Presse

Wien (OTS/RK) LAbg. David Ellensohn betonte, die Grünen seien für die Ganztagsschule. In Großbritannien gebe es nur diese Schulform, weswegen es dort nicht einmal einen englischen Begriff für Halbtagsschule existiere. Er kündigte an, der vorliegenden Gesetzesänderung zuzustimmen, obwohl viele Wünsche der Grünen darin nicht erfüllt würden. Der Grund dafür liege in der Aufteilung der Zuständigkeiten auf Land und Bund. Jedenfalls müsse man mit dem neuen Gesetz die besten Rahmenbedingungen für alle am Schulwesen Beteiligten schaffen.

LAbg. Dr. Wolfgang Aigner zeigte sich mit der vorliegenden Gesetzesänderung alles andere als glücklich. Die Voraussetzungen für die Umsetzung der Bildungsreform seien – kurz vor dem Koalitions-Ende von Rot-Schwarz im Bund – nicht glücklich gewesen. Hart ins Gericht ging Aigner mit der Gesetzesformulierung, die ihm beim Lesen wie „eine Denksportaufgabe“ vorgekommen sei. So werde der für ihn unverständliche Begriffe „Cluster“ verwendet, der eigentlich Schulverbund meinte. Er bezeichnete die Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Land als „eigenartig“. In der Struktur sei in seinen Augen der „Hund begraben“. Für die Beamten bringe das neue Gesetz viele Nachteile. Die Idee der Reform als eine Entpolitisierung des Schulwesens sei keinesfalls entsprochen worden – nach wie vor gebe Möglichkeiten für politischen Einfluss. Schließlich zeigte sich Aigner auch nicht einverstanden mit der Abschaffung der Schul – und Landesinspektoren. Für ihn sei das Gesetz eine „wirkliche Katastrophe“, weil es überdies die Bürokratie fördere. Einzig die Aspekte der Stärkung der Schulautonomie und die neue Regelung, dass der Bildungsdirektor nicht mehr in die Gespräche der Schulgremien eingebunden müsse, begrüßte er. Aigner kündigte an, der Gesetzesvorlage nicht zuzustimmen.

LAbg. Heinz Vettermann gab seinem Vorredner in Bezug auf die nicht optimalen Formulierungen Recht. Er schlug vor, diesen Punkt noch zu „reparieren“. Grundsätzlich verteidigte er die Gesetzesvorlage und meinte, er sei froh, dass die Zeiten des Karzers und der Prügelstrafen sowie das Fehlen der Schülermitbestimmungen aus den 1970er Jahren damit abgeschafft worden seien. Vor allem habe sich beispielsweise das System der Sprachförderklassen sehr gut eingespielt. Ihm sei bewusst, dass sich die neuen Zuständigkeiten in der Bildungsdirektion erst entwickeln müssten. Jedenfalls glaube er, dass mit der Gesetzesvorlage die Reform gut umgesetzt werde und es damit eine sehr positive Schulgesetzgebung geben werde.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mehrstimmig angenommen, die beiden Anträge der NEOS fanden nicht die notwendige Merheit.

(Forts.) hl

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