22. Wiener Landtag (2) | PID Presse

Fragestunde

Wien (OTS/RK) Die fünfte und letzte Anfrage stellte LAbg. Nikolaus Kunrath (Grüne) an Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Kunrath wollte wissen, inwieweit Hacker und damit die Wiener Landesregierung die arbeits- und sozialrechtlichen Standards, die im Bundesbehindertengesetz zur Harmonisierung der Persönlichen Assistenz festgelegt wurden, befürworte. Hacker begann mit einer Vorbemerkung: Er warte seit mindestens 16, 17 Jahren auf versprochene Schritte des Bundes zur Umsetzung von Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Seither sei aber „nichts passiert“. Seit 15 Jahren gebe es daher in Wien für Menschen mit Behinderung ein „Übergangsprovisorium im Pflegegeldbereich“, um die Persönliche Assistenz zu ermöglichen. Doch die Menschen mit Behinderung würden andere Unterstützungssysteme brauchen als Menschen, die Pflege benötigen. In Wien würden 362 diese Unterstützung beziehen, die insgesamt 33.000 Assistenzstunden benötigen. Dafür werden 20 Mio. Euro pro Jahr aufgewendet. Er persönlich habe sich über die Ankündigung von Sozialminister Rauch vor rund einem Jahr gefreut, dass es eine österreichweite Regelung geben solle. Im September 2022 hätten alle Bundesländer die Bitte an den Sozialminister gerichtet, die Länder im Vorfeld über die Pläne informiert zu werden. Er – Hacker – sei seither über die Kommunikation mit dem Bund echt frustriert: „Nicht ein einziges inhaltliches Gespräch mit den Sozialreferentinnen und Sozialreferenten der Bundesländer hat stattgefunden!“. „Merkwürdig“ sei für ihn die Rechtskonstruktion bei der Richtlinie zur Harmonisierung des Bundes, denn die Länder und nicht die Menschen mit Behinderung seien die vorgesehenen Fördernehmer, dadurch gebe es nach seiner Ansicht keine Rechtssicherheit bei den betroffenen Menschen oder Organisationen. Das sei für ihn keine Harmonisierung, „mit diesem Instrument fange ich gar nichts an“. Versprochen sei auch ein One-Stop-Shop worden, doch das sei in der Förderrichtlinie zur Harmonisierung nicht vermerkt. Im Gegenteil, es müssten zwei Förderanträge – sowohl an das Bundesland und als auch an das Sozialministerium gestellt werden – „das ist das Gegenteil von One-Stop und eine Mogelpackung“, so Hacker. Was sei die Grundlage für die Zuständigkeit des Bundes der Persönlichen Assistenz nur am Arbeitsplatz? Wieso gelte die Förderung nur für zwei Jahre, fragte Hacker weiter. So werde die Unsicherheit bei den Betroffenen nur vergrößert. Offen sei für ihn die Frage der berufsrechtlichen Absicherung von Persönlicher Assistenz. Dazu gehöre ein Gesetz, das sei im Sozialbereich Standard. „Diese Fragen müssen geklärt werden, bevor man eine Förderrichtlinie veröffentlicht“, kritisierte Hacker, der weitere Fragen in den Raum stellte: Wie sei die genaue Vorstellungen des Bundes in der Wechselwirkung zwischen Fördergeber und Sachwalter von Personen mit intellektuellen Behinderungen? Wieso gebe es eine Altersgrenze von 65 Jahren in der Förderrichtlinie? „Dies ist nur ein Teil der Fragen, die für mich in dieser Richtlinie offen sind.“ Es fehle ebenfalls die Harmonisierung, wenn es um die Schaffung eines Berufsrechtes für die Persönliche Assistenz gehe. Darum könne er im Augenblick der Umsetzung der Förderrichtlinie derzeit nicht zustimmen.

Aktuelle Stunde

Das Thema der Aktuellen Stunde lautete „Wiener Wohnbeihilfe hilft immer weniger Menschen, immer weniger!“ und wurde vom Grünen Klub im Rathaus eingebracht.

LAbg. Georg Prack, BA (GRÜNE) bemerkte, dass die Wiener Wohnbeihilfe immer weniger Menschen immer weniger schützen würde. Durch die gegenwärtige hohe Inflation hätten viele Wiener*innen eine Reduktion der Wohnbeihilfe erlitten. Die Wohnbeihilfe solle Menschen vor Armut durch Miete schützen und sicherstellen, dass Wiener*innen die Mietkosten stemmen können. Diese Aufgabe sei nicht mehr möglich, da seit 23 Jahren die Einkommensstufen nicht an die Inflation angepasst worden seien. Durch die Steigerung von Löhnen und die fehlende Anpassung würden immer Menschen den Schutz der Wohnbeihilfe verlieren. So seien real die Ausgaben für die Wohnbeihilfe um 80 Millionen Euro gekürzt worden. „Die Wohnbeihilfe funktioniert nicht mehr, da sie nicht mehr gegen Armut durch Wohnkosten absichert. Das gehört repariert, machen sie die Wohnbeihilfe wieder leistungsfähig“, verlangte Prack in Richtung Wiener Stadtregierung. Die Dringlichkeit einer Reform werde durch die hohe Inflation noch verschärft. Die Zahl der Bezieher*innen sei von einem Höchststand im Jahr 2008 von 59.000 auf 38.000 gesunken. Mit Einbeziehung der Bevölkerungsentwicklung müsste es 70.000 Bezieher*innen geben, rechnete Prack vor. Durch die fehlende Anpassung der Einkommensstufen hätten 30.000 Haushalte den Schutz durch die Wohnbeihilfe verloren. 2008 seien hätten die Ausgaben für Wohnbeihilfe 92 Mio. Euro betragen, im Jahr 2021 seien es 53 Mio. Euro gewesen. Pracks Vorschlag: „Die Einkommensstufen rasch erhöhen, das kann die Landesregierung per Verordnung erledigen, dazu braucht es nicht einmal ein Gesetz.“ In Zukunft sollten die Einkommensstufen automatisch an die Inflation angepasst werden, um damit das Problem künftig zuvermeiden. Wohnbeihilfe und Mietbeihilfe sollten außerdem unter einem einheitlichen Dach des Wohngeldes zusammengeführt werden. Derzeit müssten mehrere Anträge bei unterschiedlichen Stellen eingebracht werden, das könne durch One-Stop-Shop vereinfacht werden. Zudem solle das Erfordernis eines Mindesteinkommens für Menschen unter 26 in Ausbildung generell fallen, verlangte Prack.

StR Dominik Nepp, MA (FPÖ) vermutete, dass das Thema Wohnen von den Grünen eingebracht wurde, „weil sie nach der Salzburg-Wahl die Konkurrenz der KPÖ spüren und nun fürchten aus dem Wiener Landtag zu fliegen“. Er und seine Partei würden zahlreiche Meldungen aus der Bevölkerung zum Thema Teuerung beim Wohnen erhalten: Etwa von einer Person Mitte 50, die auf 29 Quadratmetern im Gemeindebau lebe und deren Miete von 175 auf 231 Euro pro Monat angehoben worden sei. Wien Energie verrechne bislang pro Jahr 462 Euro, mit der neuesten Vorschreibung 1.788 Euro. „Das ist eine Mehrbelastung von 1.960 Euro pro Jahr. Außerdem bekomme diese Person jetzt keine Wohnbeihilfe mehr, weil die Invaliditätspension gestiegen sei, aber nicht der Richtsatz für die Wohnbeihilfe. „Das ist kein Einzelfall und ist einer sozialen Stadt nicht würdig“, schloss Nepp.

LAbg. Dipl.-Ing.in Selma Arapovic (NEOS) bemerkte, dass die hohe Inflation alle Kosten in die Höhe treiben würden, doch die steigenden Ausgaben fürs Wohnen würde die Haushalte am meisten belasten. Dadurch besonders betroffen seien Alleinerziehende und Frauen im Pensionsalter. Diese Belastungen würden oft zu sozialer Isolation führen und hätten Auswirkungen auf die körperliche und physische Gesundheit. Die Gesellschaft müsse sicherstellen, dass Familien nicht unter den Folgen der finanziellen Instabilität leiden müssten. Die Wohnbeihilfe sei ein wichtiger Teil des Auffangnetzes, das vor Armut schütze und soziale Ungerechtigkeit verhindere, meinte Arapovic. Denn ohne Wohnbeihilfe würden Menschen womöglich in Armut und Obdachlosigkeit abrutschen. „Uns Neos ist es wirklich ein großes Anliegen die Wohnbeihilfe anzupassen, dazu ist es höchste Zeit. Das werden wir gemeinsam in der Fortschrittskoalition schaffen“, kündigte Arapovic an. (Forts.) nic

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