21,4 Mio. Testkits für Selbsttests an Schulen

COVID-19-Berichte und Arbeitsbericht über Nationalen Qualifikationsrahmen passieren Unterrichtsausschuss

Wien (PK) Zwei COVID-19-Berichte standen heute auf der Tagesordnung des  Unterrichtsausschusses. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) gab den Abgeordneten Auskunft über die Corona-Situation in den Schulen.

Der Arbeitsbericht der Nationalen Koordinierungsstelle für den Nationalen Qualifikationsrahmen 2020 wurde ebenfalls debattiert. Erstmals sei es möglich, formale und nicht formale Qualifikationen samt ihren Lernergebnissen miteinander zu vergleichen.

21,4 Mio. Testkits für Selbsttests an Schulen bis Ende März 2021

Für die Antigentests in den Schulen wurden bis Ende März 2021 insgesamt 21,4 Mio. Testkits gekauft. Das geht aus dem Bericht des Bildungsministeriums über das Monat März 2021 hervor (III-302 d.B.), der heute mehrheitlich von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS zur Kenntnis genommen wurde. Insgesamt sind 84,15 Mio. € für die Antigentests zur Selbsttestung vorgesehen. Im März 2021 wurden rund 6,75 Mio. Tests bei SchülerInnen sowie beim Lehr- und Verwaltungspersonal durchgeführt. 5.604 davon waren positiv.

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer(ÖVP) betonte, dass die Corona-Tests den Präsenzunterricht erst wieder ermöglicht hätten und so Infektionsketten unterbrochen werden konnten. Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) unterstrich ebenfalls die Bedeutung der Tests. Sie würden den SchülerInnen Bildung und Qualifikation ermöglichen. Faßmann begrüßte, dass Impfungen nun auch für über 12-Jährige möglich sei. Der Nutzen der Impfung sei – bestätigt von der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA und dem österreichischen Impfgremium –  wesentlich größer als das Risiko. Faßmann betonte, dass die Impfung empfehlenswert aber nicht verpflichtend sei. Es sei ein großer Informationsbedarf zur Impfung insbesondere bei Eltern vorhanden. Dazu werde das Ministerium Maßnahmen setzen. Faßmann schloss dabei nicht aus, dass es Impfaktionen direkt in Schulen geben könne, um Impfungen zu erleichtern.

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ) unterstützte die Bedeutung der Impfungen. Diese seien ein zentrales Element, um den Schulbetrieb zu ermöglichen. Auf die Frage der Abgeordneten Martina Künsberg-Sarre (NEOS), welche Strategien und Maßnahmen im Schulbetrieb im Herbst zur Corona-Bekämpfung gesetzt würden, antwortete der Minister, dass es derzeit schwierig sei, eine Voraussage für die nächsten Monate zu treffen. Derzeit hätten die ExpertInnen unterschiedliche Einschätzung hierzu. Wenn die Lage so wie jetzt bleibe, könne er sich aber durchaus Lockerungen der Maßnahmen vorstellen. Grundsätzlich müsse man aber auf beide Szenarien vorbereitet sein. Auf die Frage der Abgeordneten Sibylle Hamann (Grüne), welche Entwicklungen es bei Corona-Tests gebe, antwortete der Minister, dass derzeit ein Pilotprojekt mit Gurgeltests an Wiener Schulen durchgeführt werde. Ende Juni werden hier Ergebnisse erwartet. Auf dieser Basis werde entschieden, ob diese Tests flächendeckend eingesetzt werden.

Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds

Durch die besonderen Bedingungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie mussten Schulveranstaltungen abgesagt werden. Um Schulen und Erziehungsberechtigte von den Kosten zu entlasten, wurde von der Bundesregierung der COVID-19-Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds eingerichtet. Aus diesem würden Stornokosten für abgesagte mehrtägige Schulveranstaltungen übernommen werden. Der Fonds ist insgesamt mit 13 Mio. € dotiert. Für das Schuljahr 2020/2021 stehen 5 Mio. € zur Verfügung. Im Februar 2021 wurden für 43 Fälle 143.996,44 € aus dem Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds ausbezahlt, wie aus einem weiteren Bericht des Bildungsministeriums an den Nationalrat (III-289 d.B.) hervorgeht. Im März 2021 betrugen die Ausgaben für den Schulveranstaltungsausfall-Härtefonds 209.950,10 €. Eingereicht wurden hier 61 Anträge, insgesamt waren 2707 SchülerInnen betroffen. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen.

Erstmalige Zuordnung von nicht formalen Qualifikationen im Nationalen Qualifikationsrahmen 2020

Um Transparenz in die Vielzahl von Qualifikationen und Bildungsabschlüssen zu bringen, trat 2016 das Gesetz zum Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) in Kraft. Der NQR ermöglicht es, Qualifikationen des österreichischen Bildungssystems in acht Qualifikationsniveaus einzuordnen, und fördert damit zum einen die Orientierung im österreichischen Bildungssystem und zum anderen die Vergleichbarkeit von nationalen Qualifikationen in Europa. Die OeAD, Agentur für Bildung und Internationalisierung, ist als NQR-Koordinierungsstelle (NKS) die zentrale Verwaltungs-, Koordinations- und Informationsstelle für den Nationalen Qualifikationsrahmen in Österreich. Nun liegt der Arbeitsbericht der Nationalen Koordinierungsstelle für den NQR 2020 (III-305 d.B.) vor.

Nach zahlreichen Zuordnungen aus dem formalen Bildungsbereich gelang es 2020 erstmals, nicht formale Qualifikationen aus dem Aus- und Weiterbildungsbereich zuzuordnen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Dadurch nehme Österreich, so Jakob Calice, Geschäftsführer der OeAD, eine Vorreiterrolle in Europa ein: Erstmals sei es möglich, formale und nicht formale Qualifikationen samt ihren Lernergebnissen miteinander zu vergleichen. Die NKS erhielt im Jahr 2020 folgende acht Zuordnungsersuchen von einbringenden Stellen aus dem nicht formalen Bereich, die zugeordnet und veröffentlicht wurden: WIFI Diplom-Küchenmeister/in, zertifizierte/r Erwachsenenbildner/in, EBC*L Betriebswirtschaft, EBC*L Certified Manager, Jugendleiter/in des Österreichischen Alpenvereins, Familiengruppenleiter/in des Österreichischen Alpenvereins, Lehrgang Alpinpädagogik, Duale Akademie (DA) Professional – Mechatronik-Automatisierungstechnik.

Im kommenden Jahr werden im Zeichen der Lernergebnisorientierung als zentralem Konzept im NQRverstärkt auch das Thema Validierung in den Fokus gerückt werden. Dazu wurde das aus EU-Mitteln finanzierte Projekt „Validation of transversal skills across Europe (TRANSVAL-EU)“ ins Leben gerufen. Der Schwerpunkt liege dabei auf der Validierung transversaler Kompetenzen von niedrig qualifizierten Erwachsenen in der Berufsbildung. Zu transversalen Kompetenzen zählten jene, die nicht explizit einem konkreten Beruf, einer Aufgabe oder einem Wissensbereich zugeordnet werden könnten, sondern in einer großen Heterogenität von Situationen und Arbeitskontexten zur Anwendung kämen, wie beispielsweise kritisches und innovatives Denken, interpersonale Kompetenzen oder Analyse- und Informationskompetenz, wie es im Bericht heißt. Der Bericht wurde einstimmig zur Kenntnis genommen. (Fortsetzung Unterrichtsausschuss) pst


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