21. Wiener Landtag (11) | PID Presse

Änderung des Wiener Mindestsicherungsgesetzes – WMG

Wien (OTS/RK) LAbg. Mag.a Beate Meinl-Reisinger, MES (NEOS) sagte:
ÖVP und FPÖ dürften die Mindestischerung nicht mit einer Versicherungsleistung verwechseln. Eine Versicherung sei für jene da, die zuvor ins System eingezahlt hätten; die Mindestsicherung jedoch sei das tatsächlich letzte Netz und gelte per definitionem auch für Menschen, die zum Beispiel aufgrund ihres frisch anerkannten Asylstatus noch nicht einzahlen konnten. Überhaupt sei es eine „schändliche Diskussion“, die Debatte auf den finanziellen Aspekt zu reduzieren. So machten die Reformbrocken Gesundheit und Pensionen einen viel größeren Teil des Budgets aus. Die NEOS würden dem Gesetz vor allem deswegen nicht zustimmen, weil es nicht jene Anreize zur Erwerbstätigkeit beinhalte, die die NEOS forderten. Zuletzt kritisierte sie den Antrag von Rot-Grün auf Abschaffung des Vermögensregresses. Die NEOS hätten stets davor gewarnt, dass eine Abschaffung des Pflegeregresses durch den Bund viele offene Fragen aufwerfe, insbesondere die Finanzierbarkeit und die ausreichende Kapazität von Pflegebetten.

StRin Sandra Frauenberger (SPÖ) zählte noch einmal auf, welche Eckpunkte die Wiener Mindestsicherung Neu (WMS) umfasse: Es handle sich um ein Ausbildungs- und Jobpaket, welches Arbeitsanreize setze; es habe das Ziel, durch Beschäftigungsbonus und Sachleistungen nachhaltig zu wirken und allen EmpfängerInnen die Möglichkeit zu geben, aus eigener Kraft ins eigenständige Leben zu starten. Wichtiger Bestandteil sei auch der Ausbau der Sozialarbeit. Künftig werde ein Quartalsbericht aus der MA 40 auch dafür sorgen, dass die Opposition „nicht mehr länger Äpfel mit Birnen vergleichen kann“.

Abstimmungen: Die Gesetzesnovelle wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien in sogenannter Erster Lesung beschlossen. Für die sogenannte Zweite Lesung, und somit die Bestätigung des Gesetzes, fehlte allerdings die erforderliche Zweidrittelmehrheit. Somit wird über die Novelle in der nächsten Sitzung des Wiener Landtags morgen, Freitag, in Zweiter Lesung abgestimmt.

Der Antrag von SPÖ und Grünen auf Abschaffung des Vermögensregresses wurde mit Stimmen aller Fraktionen, außer den NEOS, beschlossen. Die restlichen Anträge wurden abgelehnt.

Errichtung eines Wiener Gesundheitsfonds und Änderung des
Wiener Krankenanstaltengesetzes

LAbg. Dipl-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS) werde dem Gesetz nicht zustimmen, weil es die Organisationsform von neu zu gründenden Primärversorgungseinheiten zu sehr beschränke. Es sollte den Ärztinnen und Ärzten freigestellt sein, wie sie ihre Gruppenpraxen organisatorisch aufstellen. Die angepeilte Zahl von 25 Primärversorgungszentren (PHC) werde mit diesem Gesetzestext nicht erreicht werden können, weil durch die Novelle das „freie Berufsbild Arzt“ gefährdet werde. Überhaupt müsse der niedergelassene Kassenbereich gestärkt werden; immer mehr Praxen gingen in Richtung Privat- bzw. Wahlordination. So könnten die Spitalsambulanzen nicht entlastet werden.

Auch LAbg. Dr. Günter Koderhold (FPÖ) lehne die Novelle ab, aus ähnlichen Gründen wie die NEOS. Die PHCs funktionierten nicht wie geplant, ihre „Performance“ liegt weit unter jener von Gruppenpraxen“. Die Novelle sehe eine enge Anbindung von PHCs an die Gebietskrankenkasse vor, weil es die Errichtung tatsächlich selbstständiger Ambulatorien erschwere. Koderhold warnte angesichts der bevorstehenden Pensionswelle vor einem akuten Mangel an AllgemeinmedizinerInnen. Wien brauche 300 AllgemeinärztInnen, derzeit seien nur 17 in Ausbildung. Er führte dies darauf zurück, dass die Ausbildung viel zu unattraktiv sei. Koderhold könne nicht verstehen, warum die sechsmonatige Praxis-Ausbildung angehender ÄrztInnen derzeit unbezahlt sei und diese Kosten nicht von der Gemeinde übernommen würden. Insgesamt sei das Gesetz vielleicht „wohlmeinend gedacht“, aber jedenfalls „lebensfremd, teuer und insuffizient“.

LAbg. Christian Deutsch (SPÖ) sagte: Die Novelle stelle die Planung, Steuerung und den Finanzierungsfahrplan der Wiener Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau sicher. Der niederschwellige Zugang zu medizinischer Versorgung für alle WienerInnen werde garantiert und sogar noch ausgebaut. Insbesondere die Investitionen in Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention würden den stationären Bereich auf Dauer entlasten. Die ambulante Versorgung, auch durch die PHCs, werde gestärkt und deren Öffnungszeiten erweitert. Dass die Errichtung eines PHC mit der Novelle unter anderem auch an die vertragliche Finanzierungszusicherung der Gebietskrankenkasse geknüpft sei und die Möglichkeit für einen Arzt, sich als Gesellschafter am PHC zu beteiligen, verunmöglicht werde, trage wesentlich dazu bei, dass das medizinische Angebot und somit die Daseinsvorsorge für alle WienerInnen leistbar bleibe.

Abstimmung: Das Gesetz wurde mit Stimmen von SPÖ, Grünen und ÖVP beschlossen.

Die 21. Sitzung des Wiener Landtages endete um 19.53 Uhr.

(Schluss) esl/sep

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