2017 über 100.000 Beratungen beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF)

Das 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz sieht u.a. verpflichtende Beratung, Sprachförderung und Wertevermittlung für Flüchtlinge durch den ÖIF vor

Wien (OTS) Das 2017 in Kraft getretene Integrationsgesetz stellt erstmals eine bundesweit einheitliche Gesetzesgrundlage für die Integration von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten dar. Seit Juni dieses Jahres sind Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtet, im Rahmen einer Orientierungsberatung eine Integrationserklärung zu unterzeichnen, Deutschkursmaßnahmen in Anspruch zu nehmen und einen Werte- und Orientierungskurs zu absolvieren. Der Österreichische Integrationsfonds (ÖIF) stellt Flüchtlingen diese verpflichtenden Integrationsmaßnahmen zur Verfügung.

Verpflichtende Beratung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte
Mehr als 100.000 Mal haben sich Flüchtlinge und Zuwander/innen 2017 an die neun ÖIF-Integrationszentren in den Landeshauptstädten und an die zahlreichen mobilen Beratungsstellen in den Regionen gewandt. In gesetzlich vorgeschriebenen Orientierungsberatungen werden Flüchtlinge beim ÖIF nach Erhalt ihres Asylbescheids über die wichtigsten Schritte für ihre Integration informiert und bei der Umsetzung unterstützt: Im Rahmen dieser Beratungen unterzeichnen sie auch eine Integrationserklärung, mit der sie sich zum Besuch von Deutschkursmaßnahmen sowie eines Werte- und Orientierungskurses verpflichten. Wird die Integrationserklärung nicht erfüllt, droht die Kürzung von Sozialleistungen.

Klare Kompetenzverteilung sowie Wertevermittlung im Deutschkurs
Das Integrationsgesetz schreibt auch eine klare Kompetenzverteilung in der Sprachförderung fest, nach welcher der ÖIF bei Asyl- und subsidiär Schutzberechtigten für das Sprachniveau A1 verantwortlich ist. So wickelte der ÖIF 20.000 geförderte Deutschkursplätze ab. Neben dem Erlernen der deutschen Sprache schreibt das Gesetz auch die Vermittlung von Werte- und Orientierungswissen an Flüchtlinge sowie Drittstaatsangehörige fest. Dazu hat der ÖIF eigene Kurscurricula sowie ein umfangreiches Angebot an Lehr- und Lernmaterialien entwickelt, welches kostenlos am Online-Portal www.sprachportal.at zur Verfügung steht. Deutschtrainer/innen werden in eigenen Workshops speziell für Integrationsdeutschkurse geschult. Werte- und Orientierungswissen ist auch Teil der ÖIF-Prüfungen, welche in diesem Jahr 20.000 Mal von Asyl- und subsidiär Schutzberechtigen sowie von Drittstaatsangehörigen abgelegt wurden.

Ausbau der verpflichtenden Werte- und Orientierungskurse
Seit Ende 2015 werden österreichweit ÖIF-Werte- und Orientierungskurse für Flüchtlinge durchgeführt, an denen bisher über 37.000 Personen teilgenommen haben. Seit Juni 2017 ist der Besuch dieser Kurse für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte verpflichtend vorgeschrieben. Themenspezifische Vertiefungskurse zu wichtigen Integrations- und Alltagsthemen erweitern dieses Angebot. Das im Werte- und Orientierungskurs erarbeitete Wissen wird im Anschluss in den vom ÖIF bereitgestellten Deutschkursen mit eigens entwickelten Curricula vertieft. Auf der Online-Lernplattform www.sprachportal.at finden sich außerdem zahlreiche Videos und Lernunterlagen mit Inhalten speziell für die Integration in Österreich. Die Deutschlern- und Beratungsangebote sowie die Werte- und Orientierungskurse des ÖIF wurden im vergangenen Jahr auch durch unabhängige Expert/innen positiv evaluiert.

Rückfragen & Kontakt:

Österreichischer Integrationsfonds
MMag. Franziska Micheler
+43 676 3005673
franziska.micheler@integrationsfonds.at

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